Der Bundesrat beantragt dem Parlament, folgende Änderungen von acht
kantonalen Verfassungen zu gewährleisten:
Kanton Luzern
- Ausgleich des Finanzhaushalts
Die neue Verfassungsbestimmung führt
eine "Schuldenbremse" für den Staatshaushalt des Kantons Luzern ein. Sie
verpflichtet die Behörden, für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu sorgen
und allfällige Defizite innert vier bis acht Jahren abzutragen.
- Verfahren der Totalrevision der Staatsverfassung
Auf das bisherige
Erfordernis, einen Verfassungsrat einzusetzen, wird verzichtet. Zur
Ausarbeitung einer neuen Verfassung setzt der Regierungsrat in Zukunft eine
Projektorganisation ein, die die Vielgestaltigkeit des Kantons repräsentiert.
Kanton Nidwalden
- Festsetzung der kantonalen Steuerfüsse
Der Landrat legt die
Steuerfüsse neu in einem Beschluss und nicht mehr in einem Gesetz fest.
Kanton Zug
- Änderung der Erbschaftssteuer
Die Verfassungsänderung weist die
Regelung der Aufteilung der Erbschaftssteuern zwischen dem Kanton und den
Einwohnergemeinden dem Gesetzgeber zu und bestimmt, dass mindestens die Hälfte
der Erbschaftssteuern den Einwohnergemeinden zufallen muss.
Kanton Solothurn
- Amtsgelöbnis
Nachdem der Beamtenstatus für die Mehrheit des
Staatspersonals aufgehoben worden ist, sieht die neue Verfassungsbestimmung
das Amtsgelöbnis nur noch für die vom Volk oder Kantonsrat gewählten
Mitglieder von Behörden und Beamten vor.
- Aufhebung der Volkswahl für Amtsgerichtsschreiber, Amtsschreiber,
Vorsteher von Betreibungs- und Konkursämtern und Oberamtmänner
Kanton Basel-Landschaft
- Abgaben auf Spielautomaten, Spiellokalen und Spielbanken
Die
Verfassungsbestimmung schafft die Grundlage, damit der Kanton Abgaben auf
Spielautomaten, Spiellokalen und Spielbanken erheben kann.
Kanton Aargau
- Jugendbelange
Durch die Verfassungsänderung wird die
Berücksichtigung der Bedürfnisse und Anliegen der Jugend als öffentliche
Aufgabe anerkannt und die Grundlage geschaffen, damit Kanton und Gemeinden
Infrastrukturen für Jugendbelange unterstützen können.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen des Personalrechts
Die
Verfassungsergänzung legt fest, dass der Beamtenstatus nur noch für einige, im
neuen Personalgesetz vorgesehene Funktionen, gilt.
- Lotteriewesen
Das Lotteriewesen wird als öffentliche Aufgabe in der
Verfassung verankert.
Kanton Wallis
- Parlamentsorganisation
Die Verfassungsänderung delegiert die
Festlegung der ordentlichen Sessionen des Grossen Rates an den Gesetzgeber,
schafft einen unabhängigen Parlamentsdienst und sieht in gewissen Fällen eine
vereinfachte Verabschiedung von Erlassen vor.
Kanton Genf
- Auftrag der Versorgungsbetriebe von Genf im Bereich der Behandlung von
Abfällen
Die Verfassungsänderung dehnt den Auftrag der
Versorgungsbetriebe von Genf, bisher die Versorgung mit Wasser, Gas, Strom und
thermischer Energie umfassend, auf die Behandlung von Abfällen aus.
- Gebietsgrenzen
Die Gemeindegrenze kann nur dann durch Gesetz
geändert werden, wenn vorgängig das Parlament der betroffenen Gemeinden diesen
Aenderungen zugestimmt hat. Diese Neuerung verstärkt die Selbstbestimmung der
Gemeinden über ihre Gebietsgrenzen.
Bern, 15. Juni 2001
Weitere Auskünfte:
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92, Jacques Bondallaz,
BA für Justiz, Tel. 031 322 40 04