Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Flugsicherungsabkommen Schweiz - Frankreich genehmigt

MEDIENMITTEILUNG

Flugsicherungsabkommen Schweiz-Frankreich genehmigt

Der Bundesrat hat ein schweizerisch-französisches Flugsicherungsabkommen für
die Region Genf genehmigt. Dank diesem technischen Zusammenarbeits-Vertrag
und der dazugehörenden Entschädigungsregelung kann die schweizerische
Flugsicherungs-Gesellschaft Skyguide weiterhin die Luftverkehrskontrolle in
einem Teil des französischen Luftraums westlich von Genf durchführen.

Die Bedeutung dieser Regelung ist für die Schweiz nicht zu unterschätzen:
Ohne ein solches Abkommen wären der Betrieb des internationalen Flughafens
Genf-Cointrin und die Flugsicherung in einem grossen Teil des
westschweizerischen Luftraums massiv erschwert. Die komplexe Struktur und
das starke Verkehrsaufkommen machen es notwendig, dass Skyguide diese
Aufgabe in einem die Landesgrenzen überschreitenden Luftraum bewältigen
kann.

Die gemeinsame Flugsicherung in der Region Genf ist zwischen der Schweiz und
Frankreich bereits seit 1986 institutionalisiert. Das neue Abkommen, welches
auf der Basis des Musterabkommens der Eurocontrol erarbeitet wurde, stellt
die völkerrechtliche Festschreibung einer Situation dar, welche sich auf
operationeller Ebene seit vielen Jahren bewährt hat.

Der Bundesrat hat den Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL),
André Auer, ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Auer und
Henri-Georges Boudry, Direktor der französischen Flugsicherung, werden den
Vertrag am 22. Juni 2001 anlässlich der Luftfahrtschau von Le Bourget bei
Paris unterzeichnen.

Bern, 15. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Roger Ritz, Leiter Prozess Anlagen, Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL), Telefon 031 325 99 08