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Gebrauchte Eisenbahnschwellen müssen entsorgt werden

MEDIENMITTEILUNG

Gebrauchte Eisenbahnschwellen müssen entsorgt werden

Alte Eisenbahnschwellen sollen in Zukunft nur noch für Zwecke ausserhalb von
Wohnsiedlungen verkauft werden. Für Krebs erzeugende Substanzen in
teerölhaltigen Holzschutzmitteln gibt es neu Grenzwerte. Der Verkauf von
alten Schwellen, die über diesen Grenzwerten liegen, wird nach einer
Übergangsfrist von vier Jahren verboten. Dies sind die Hauptpunkte der
geänderten Stoffverordnung, die der Bundesrat heute beschlossen hat.

Laut der geänderten Stoffverordnung, die am 1. Oktober 2001 in Kraft tritt,
dürfen die Bahnen ihre alten Eisenbahnschwellen nur noch dann abgeben, wenn
diese mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden, das die neuen Grenzwerte
einhält. Der Grenzwert für das in teerölhaltigen Holzschutzmitteln
enthaltene Benzo(a)pyren beträgt 50 Milligramm pro Kilogramm (ppm),
derjenige für Wasser lösliche Phenole 3 Prozent.

In Zukunft darf mit Teeröl behandeltes Holz ausser für Gleisanlagen und für
den Sockelbereich von Leitungsmasten nur noch für die Verwendung ausserhalb
von Wohnsiedlungen, z.B. für Hang- und Lawinenverbauungen, für
Lärmschutzwände oder für Weg- und Strassenbefestigungen abgegeben werden.
Während einer vierjährigen Übergangsfrist dürfen die Bahnen für die
genannten Verwendungen allerdings nach wie vor auch Bahnschwellen verkaufen,
welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten.

Die Verordnung gilt für sämtliche teerölimprägnierten Holzprodukte, z.B.
auch für Gartenzäune und Pfosten. Vom Verbot ausgenommen sind gebrauchte
Holzschwellen, die eine Bahn einer anderen zur Weiterverwendung in
Gleisanlagen verkauft.

Bahnschwellen sind Reservoire an schwerabbaubaren Schadstoffen

In Eisenbahnschwellen, die als kostengünstiges Baumaterial häufig für
Hangverstärkungen, Wegbefestigungen, Weidezäune u.ä. verwendet werden,
bleiben nach einem 20 bis 25jährigen Einsatz vor allem die schwerflüchtigen,
zum Teil Krebs erregenden Bestandteile der teerölhaltigen Holzschutzmittel
zurück. Diese polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind
schwer abbaubar, reichern sich in Lebewesen an und sind für Wasserorganismen
giftig.

Gebrauchte Bahnschwellen geben in erster Linie relativ flüchtige PAK ab, die
gelegentlich als Geruchsbelästigung empfunden werden, wegen ihrer
Zusammensetzung und der geringen Menge aber nicht als gesundheitsgefährdend
gelten. Weil die Krebs erregenden PAK schwer flüchtig sind und damit kaum an
die Luft abgegeben werden, besteht nur bei häufigen, über viele Jahre
stattfindenden Hautkontakten ein Gesundheitsrisiko. Mit Teeröl imprägnierte
Holzschwellen eignen sich deshalb nicht für den Einsatz auf
Kinderspielplätzen, in Gärten und schon gar nicht in Innenräumen.

Die bisherige Verwendung im Privatbereich stellt eine schwierige
Ausgangslage für eine fachgerechte Entsorgung am Ende der Nutzungsphase dar.
Wer bezahlt schon gerne den gleichen Preis für die Entsorgung wie Jahre
zuvor für den Erwerb? Die neue Verordnung will den Wiederverkauf
einschränken, damit die Schwellen mittelfristig einer umweltverträglichen
Entsorgung zugeführt werden. Hochrechnungen haben nämlich gezeigt, dass die
in den nächsten 20 Jahren anfallenden Bahnschwellen rund 40'000 Tonnen
Teeröl enthalten.

Es besteht keine Sanierungspflicht

Weil alte Holzschwellen als Baumaterial verkauft wurden, sind sie bisher
kaum zur Entsorgung angefallen. Die entsprechenden Entsorgungswege für die
circa 200'000 Schwellen, die jetzt jährlich anfallen werden, müssen während
der vierjährigen Übergangsfrist aufgebaut werden.

Die neue Verordnung enthält keine Sanierungspflicht: Nicht die Verwendung,
sondern lediglich der Verkauf der Schwellen wird verboten, beziehungsweise
eingeschränkt. Schwellen, die bereits für private Zwecke verwendet worden
sind, müssen weder entfernt, noch durch andere Hölzer ersetzt werden.

Bern, 15. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62
Anna Wälty Küng, Sektion umweltgefährdende Produkte, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 323 13 17
Christoph Rentsch, Sektion umweltgefährdende Produkte, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 64

Beilagen:
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV)