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Augenschein von Bundespräsident Leuenberger in Uri

MEDIENMITTEILUNG

Augenschein von Bundespräsident Leuenberger in Uri

Bundespräsident Moritz Leuenberger hat heute im Beisein einer Vertretung der
Kantonsregierung das Auflageprojekt für die Neat im Kanton Uri besichtigt.
Ein wichtiges Ziel des heute eingeleiteten Auflageverfahrens ist die
Optimierung der Linienführung im Urnerland.

Heute werden die Neat-Projekte für die Teilabschnitte Erstfeld und Rynächt
aufgelegt. Betroffene Private, Organisationen sowie Gemeinden und Kanton
haben bis am 12. Juli Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der
Einsprachen findet ein ausgedehntes Bereinigungsverfahren mit den
Betroffenen statt. Ziel ist eine optimale Ausgestaltung  des Projekts
innerhalb der verbindlichen Vorgaben. Mit seinem Besuch kam Bundespräsident
Leuenberger einem Wunsch der Urner Regierung nach. Er machte sich ein
persönliches Bild über Auswirkungen und allfälligen Optimierungsspielraum
des Auflageprojekts.

Weiteres Vorgehen

Die öffentliche Planauflage sieht Einsprachemöglichkeiten für betroffene
Private/Organisationen/Gemeinden/Kanton vor. Einbezogen sind auch die
Fachstellen von Bund und Kanton. Ab dem 12. Juli werden die Einsprachen und
Stellungnahmen durch das BAV ausgewertet. Im Anschluss daran, im ersten
Halbjahr 2002,  finden die Einigungsverfahren statt, aufgrund derer
Projektänderungen angeordnet werden können. Gegen einen
Plangenehmigungsentscheid kann  beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt
werden.

Volks-, Parlaments- und Bundesrats-Entscheid als Leitplanke

Basis für das Plangenehmigungsverfahren ist der vom Volk gutgeheissene
Neat-Beschluss. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 19. Juni 2000 die
Linienführung Portal Erstfeld bis Altdorf Süd gemäss Talvariante
(Basisvariante II) beschlossen. Zudem verlangte er eine Optimierung der
Auflageprojekte für die Teilabschnitte Erstfeld und Rynächt (offene Strecke
zwischen Portal Erstfeld und Bahnhof Altdorf).

Die Variante Berg (Verbindung Basistunnel - Axentunnel) hingegen sprengt den
vom Bundesrat vorgegebenen Finanzrahmen. Trotzdem wird bis Herbst
untersucht, ob dieser Vorschlag technisch und betrieblich machbar ist. Wenn
die Frage mit einem Ja beantwortet würde, dann wäre diese Variante
langfristig eine politische Option.

Zur Begleitung der Studien und der Lärmsanierung ist ein Begleitgremium
Bund/Kanton unter der Leitung des Amts für Raumentwicklung tätig. Eine
Ausdehnung des Projektes über den vom Bundesrat gesetzten Rahmen hinaus zöge
zwangsläufig eine Neubeurteilung durch Bundesrat und/oder allenfalls
Parlament nach sich.

Bern, 13. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst