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Keine Globalregelung für Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

Der Bundesrat weist Forderungen von Kirchenbesetzern zurück

Der Bundesrat lehnt es ab, den Status von Ausländerinnen und Ausländern, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, global zu regeln. In der Fragestunde des Nationalrates hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, am Montag in Beantwortung einer Frage des Waadtländers Josef Zisyadis unterstrichen, das Bundesamt für Flüchtlinge werde weiterhin jeden Fall einzeln prüfen. Diese Haltung gilt auch für die Forderungen, die seit einiger Zeit von verschiedener Seite zugunsten abgewiesener Asylsuchender und so genannter "Papierloser" erhoben werden. Eine Globalregelung oder eine "Amnestie" für diese Personengruppen wird nicht in Betracht gezogen.

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben die Komitees "En quatre ans on prend racines" (Lausanne) und "Collectif des sans-papiers" (Freiburg) in ihren Gemeinden Kirchenbesetzungen organisiert, die von mehreren Vereinigungen und zahlreichen Einzelpersonen unterstützt werden. Im Rahmen einer gezielten Aktion sind der Bundesrätin bisher rund 750 individuell unterzeichnete Standardprotestbriefe zugegangen. Darin wird sie aufgefordert, von einer Ausweisung abzusehen.

Die Vorsteherin des EJPD hat für die Schwierigkeiten, in welche Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus geraten können, Verständnis. Sie ist deshalb weiterhin bereit, in Härtefällen adäquate Lösungen zu finden. So ist es beispielsweise – namentlich bei abgewiesenen Asylsuchenden – möglich, eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen zu gewähren. Der Bundesrat lehnt es jedoch ab, den Status von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung willkürlich global zu regeln. Eine Globalisierung von "Papierlosen" könnte nämlich weitere Personen ermutigen, in der Hoffnung auf eine spätere "Amnestie" unerlaubt in die Schweiz einzureisen.

In der Fragestunde erinnerte Bundesrätin Metzler-Arnold in diesem Sinn, dass gegen negative Asyl- und Wegweisungentscheide Beschwerde an die von der Verwaltung unabhängige Asylrekurskommission erhoben werden kann. Bei Asylverfahren werde zudem geprüft, ob aufgrund einer schweren persönlichen Notlage eine vorläufige Aufnahme anzuordnen sei, sofern vier Jahre nach Einreichen des Asylgesuchs noch kein rechtskräftiger Entscheid ergangen ist. Wurde innerhalb dieser Frist ein Wegweisungsentscheid rechtskräftig, hat die betroffene Person die Schweiz jedoch unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer zu verlassen.

Im Rahmen einer humanitären Aktion (HUMAK) beschloss der Bundesrat im März 2000, rund 15 000 Personen, die vor Ende 1992 eingereist waren, vorläufig aufzunehmen.

Bern, 11. Juni 2001