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Weko: Wahl des neuen VR-Präsidenten von Le Temps unter Bedingungen genehmigt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.6.2001

Weko: Wahl des neuen VR-Präsidenten von Le Temps unter Bedingungen
genehmigt

Die Weko hat am 28. Mai 2001 entschieden, dass die Wahl von Stéphane
Garelli zum Präsidenten des Verwaltungsrates der Le Temps SA nur unter
Bedingungen erfolgen kann.

Mit Entscheid vom 28. Mai 2001 hat die Wettbewerbskommission (Weko)
entschieden, dass Herr Stéphane Garelli nur unter zwei alternativen
Bedingungen zum Präsidenten des Verwaltungsrates der Le Temps SA
gewählt werden kann. Entweder verzichtet er auf seine Mandate, die er
für die Fondation de famille Sandoz ausübt oder diese veräussert die
Aktien, die sie an der SA du Journal de Genève et Gazette de Lausanne
hält, vor dem Amtsantritt von Herrn Garelli.

Die Weko hat im Dezember 1997 den Zusammenschluss der Nouveau
Quotidien SA bzw. Edipresse und der SA du Journal de Genève et Gazette
de Lausanne zur neuen Le Temps SA zugelassen. Die Zulassung war jedoch
mit der Erfüllung verschiedener Auflagen verbunden. Insbesondere muss
der Präsident der Le Temps SA zwingend von den Hauptaktionären
unabhängig sein.
Die Fondation de famille Sandoz ist Aktionärin der SA du Journal de
Genève et Gazette de Lausanne. Deshalb verlangt die Weko, dass Herr
Garelli nicht gleichzeitig die Interessen der Le Temps SA und der
Fondation Sandoz vertritt, solange diese Aktionärin an der SA du
Journal de Genève et Gazette de Lausanne ist.

Auskünfte:
Dr. Patrik Ducrey, 031 324 96 78, 079 345 01 44,
patrik.ducrey@weko.admin.ch