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Alpenkonvention: Bund und Kantone einig über Ratifizierung der Durchführungsprotokolle

MEDIENMITTEILUNG

Alpenkonvention: Bund und Kantone einig über Ratifizierung der
Durchführungsprotokolle

Am 6. Juni trafen sich in Glarus Regierungsvertreter der Bergkantone mit
Direktionsvertretern zahlreicher Bundesämter, um eine Aussprache über die
Ratifizierung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention und deren
spätere Umsetzung zu führen. Die Konferenz wurde vom Präsidenten der
Regierungskonferenz der Gebirgskantone, dem Glarner Regierungsrat Pankraz
Freitag, geleitet, während die Bundesdelegation von Pierre-Alain Rumley, dem
Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), angeführt wurde. Die
Eidgenössischen Räte werden voraussichtlich 2002 über einen Antrag des
Bundesrates zur Ratifizierung der Protokolle befinden. Kantons- und
Bundesvertreter waren sich einig in der Beurteilung, dass die Ratifizierung
im Interesse der Schweiz liegt und die Protokolle wichtige Impulse für eine
nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung des Alpenraumes vermitteln können.

Die Alpenkonvention, ein internationales Vertragswerk zum Schutz und zur
nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes mit Beteiligung aller Alpenländer
sowie der Europäischen Union, besteht aus einer übergeordneten
Rahmenkonvention sowie themenbezogenen Durchführungsprotokollen. Bereits im
Jahre 1999 ratifizierten die Eidgenössischen Räte die Rahmenkonvention,
nicht aber die Durchführungsprotokolle, da einige davon damals noch nicht
abschliessend behandelt worden waren. Inzwischen konnten die Verhandlungen -
unter dem erfolgreichen Schweizer Vorsitz in den Jahren 1999/2000 - zu allen
Durchführungsprotokollen abgeschlossen werden. Damit ist die seinerzeitige
Bedingung des Parlaments für das Eintreten auf die Durchführungsprotokolle
erfüllt. Aller Voraussicht nach wird es somit im Jahre 2002 über die
Genehmigung der Protokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung",
"Berglandwirtschaft", "Bergwald", "Naturschutz und Landschaftspflege",
"Tourismus", "Energie", "Verkehr", "Bodenschutz" sowie "Streitbeilegung" zu
entscheiden haben.

Verbesserungen erzielt

Die Ratifizierung der Rahmenkonvention war in enger Kooperation zwischen
Bund und Kantonen vorbereitet worden. Nachdem zu Beginn des
Alpenkonventionsprozesses vor allem von den Gebirgskantonen Widerstand
signalisiert worden war - weil das Vertragswerk ihnen zu einseitig auf die
Schutz- und zu wenig auf die Nutzungsaspekte ausgerichtet schien und die
Kompetenzen sowie die Eigenverantwortung der Kantone aus ihrer Sicht zu
wenig beachtet wurden, erzielte die Schweizer Delegation in den
internationalen Verhandlungen wesentliche Verbesserungen, u.a. wurden in
alle Protokolle inhaltsgleiche Bestimmungen zur Rolle der
Gebietskörperschaften und zur Beachtung des Subsidiaritätsprinzips
integriert. Ferner wurde das ehemalige Protokoll "Raumplanung" um die
Aspekte der wirtschaftlichen Entwicklung erweitert und in "Raumplanung und
nachhaltige Entwicklung" umbenannt.

Schlüsselrolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"

Bund und Kantone konnten sich im späteren Verlauf annähern und über die
Zweckmässigkeit der Mitwirkung bei der Alpenkonvention einigen. Diese
Einigung zwischen Bund und Kantonen, die den Weg für die Ratifizierung der
Rahmenkonvention im Jahre 1999 geebnet hatte, basierte auf einem gemeinsamen
Verständnis insbesondere in folgenden Bereichen:

- Da die Schweiz bereits alle rechtlichen Regelungen erfüllt, entsteht
aufgrund der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in unserem Land kein
rechtlicher Anpassungsbedarf.

- Die innerstaatliche Kompetenzverteilung - und damit die zentrale Rolle der
Kantone beim Vollzug - bleibt gewahrt.

- Die Alpenkonvention soll zu einer Dynamisierung und internationalen
Absicherung der schweizerischen Berggebietspolitik beitragen.

- Mit Blick auf die Umsetzung in der Schweiz wird dem Protokoll "Raumplanung
und nachhaltige Entwicklung" eine Klammerfunktion und Schlüsselrolle
zugewiesen, da die schweizerischen Anliegen bezüglich des
Subsidiaritätsprinzips und der wirtschaftlichen Entwicklung hier integriert
wurden.

Zweck der Konferenz von Glarus war es, im Hinblick auf die Ratifizierung der
Durchführungsprotokolle eine Beurteilung im heutigen Licht vorzunehmen. Bund
und Kantone bestätigten erneut ihre gemeinsame Sichtweise gegenüber der
Alpenkonvention. Die genannten Grundsätze sind auch heute, nachdem die
Protokollverhandlungen abgeschlossen sind und vollständige Klarheit über
deren Inhalt besteht, noch gültig. Speziell hervorzuheben ist, dass der
Bundesrat das Dossier "Alpenkonvention" zur Unterstreichung der Priorität
des Protokolls "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung" auf den 1. Januar
2001 vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) ins Bundesamt für
Raumentwicklung (ARE), d.h. die Fachstelle des Departementes für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Raumplanung und die
nachhaltige Entwicklung, transferiert hat. Damit soll gewährleistet werden,
dass die Umsetzung der Alpenkonvention inhaltlich und verfahrensbezogen mit
der Raumordnungspolitik abgestimmt erfolgt.

Berggebietspolitik gesichert

Bund und Kantone sprachen sich für die Ratifizierung der
Durchführungsprotokolle aus. Ein besonderes Anliegen der Kantone war, dass
kein neuer, spezieller Verwaltungsapparat aufgebaut wird. Dies stimmt mit
der Absicht des Bundes überein, der die Protokolle im Rahmen des normalen
Vollzugs der bestehenden Politiken, wie z.B. Landwirtschaftspolitik,
Forstpolitik oder Raumplanung, umsetzen will. Ausgehend von der Beurteilung,
dass kein rechtlicher Anpassungsbedarf in der Schweiz besteht, die
landesinterne Kompetenzordnung nicht tangiert wird und das
Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt, sprechen aus Sicht von Bund und
Kantonen insbesondere die folgenden Gründe für die Ratifizierung:

- National unterstützt die Alpenkonvention die Bestrebungen für eine
nachhaltige Entwicklung des Berggebiets.

- Die schweizerische Berggebietspolitik wird unter Einbezug der Europäischen
Union auf internationaler Ebene vertraglich abgestützt und für die Zukunft
gesichert.

- Die Schweiz engagiert sich mit der aktiven Mitgestaltung bei der
Alpenkonvention nicht nur für einen wichtigen Teil ihres Territoriums, sie
engagiert sich über ihre Grenzen hinaus für ein regionales und
gesamteuropäisches Anliegen.

Glarus, 6. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Regierungskonferenz der Gebirgskantone

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)