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Tabakprävention 2001-2005 - Der Bundesrat will mehr Massnahmen

Eidgenössisches Departement
des Innern

Pressemitteilung
Bern, 5. Juni 2001

Tabakprävention 2001-2005
Der Bundesrat will mehr Massnahmen

Der Bundesrat hat die neuen vom Eidgenössischen Departement des Innern
vorgeschlagenen Massnahmen zur Tabakprävention zur Kenntnis genommen. Die
Massnahmen des "Nationalen Programms 2001-2005 zur Tabakprävention" waren
den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung vorgelegt worden und wollen
den Tabakmissbrauch auf verschiedenen Ebenen bekämpfen. Für die Umsetzung
des Programms 2001-2005 ist eine gegenüber der ersten Phase spürbare
Erhöhung der Mittel notwendig. Die erste sichtbare Massnahme des Pakets ist
eine Medienkampagne, die im Mai 2001 lanciert wurde.

Der Tabakmissbrauch stellt in der Schweiz eines der gravierendsten Probleme
der öffentlichen Gesundheit dar: eine hohe Zahl Rauchende (2,0 Mio.), 8000
Todesfälle pro Jahr und eine beunruhigende Entwicklung bei Frauen und Jungen
(Zunahme der rauchenden 15 - 19jährigen von 23% 1992 auf 40% 1997). Eine
Studie der Universität Neuenburg zeigte auf, dass die durch den Tabakkonsum
verursachten Gesundheitsschäden - Krankheiten, Invalidität und vorzeitiger
Tod - 1995 Kosten von etwa 10 Milliarden Fr. verursacht hatten. Mit dem
Programm "Massnahmenpaket Tabak", das der Bundesrat 1995 verabschiedet
hatte, wurden zwar verschiedene Präventionsmassnahmen realisiert; sie
vermochten jedoch die Entwicklung des Tabakmissbrauchs bei Frauen und
Jugendlichen nicht zu bremsen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat aus dem "Massnahmenpaket Tabak" seine
Lehren gezogen und präsentiert nun das Nationale Programm 2001-2005 zur
Tabakprävention, das sich durch folgende Merkmale vom früheren Programm
unterscheidet: Delegation von Präventionsmassnahmen an Partner, Verstärkung
der Koordination und der angewandten Forschung, Realisierung einer
Informationskampagne, Erhöhung der finanziellen und personellen Ressourcen.
Es handelt sich mithin um ein umfassendes Programm, das auch eine
Verschärfung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorsieht. Die Stellungnahmen
der interessierten Kreise in der Vernehmlassung gingen klar dahin, dass die
Anstrengungen zur Tabakprävention intensiviert und die zur Verfügung
stehenden Mittel erheblich erhöht werden müssen.

Aufgrund der Auswertung der Vernehmlassung wurden einige Anpassungen
vorgenommen und folgende Ziele als prioritär definiert: Förderung des
Bewusstseins in der Bevölkerung für die Tabakproblematik, Verbesserung der
sozialen Kompetenz bei Jugendlichen, Schutz der Nichtrauchenden und
Promotion der Rauchentwöhnung für Rauchende.

Weiter wird eine Verschärfung des rechtlichen Rahmens in mehreren Etappen
vorgeschlagen: in einem ersten Schritt soll es zu einem Verkaufsverbot von
Tabakprodukten an Jugendliche unter 16 Jahren kommen, die Warnhinweise
sollen verstärkt und dem Bundesrat weitergehende Kompetenzen bei der
Tabakbesteuerung eingeräumt werden. Letztere Massnahme würde es dem
Bundesrat erlauben, den schweizerischen Steuersatz anzuheben, um ihn mit den
europäischen Richtlinien und den Preisen in den Nachbarländern in
Übereinstimmung zu bringen. In einer zweiten Etappe sollen Massnahmen zur
Werbeeinschränkung für Tabakprodukte geprüft werden.

Eidgenössisches Departement des Innern
Pressedienst

Für Auskünfte: Patrick Vuillème, Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95
05

Die Vernehmlassungsergebnisse zum Nationalen Programm 2001-2005 zur
Tabakprävention finden Sie im Internet unter
www.admin.ch/bag/sucht/d/index.htm