Änderung der Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerks
3003 Bern, 5. Juni 2001
Medieninformation
Änderung der Verordnung über die Benützung des eidgenössischen Kartenwerks
Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über die Benützung des eidg.
Kartenwerks genehmigt und auf den 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt. Die
Revision berücksichtigt die Tatsache, dass heute Karten und ihre Grundlagen
vermehrt in digitaler Form benützt werden. Die bisherige Verordnung vom Mai
1995 war noch vorwiegend auf gedruckte Karten ausgerichtet. Die neuen Tarife
für die Verwendung von Landeskarten sowie digitalen topografischen und
kartografischen Produkten des Bundesamtes für Landestopographie sind
benützerfreundlicher gestaltet. Sie orientieren sich noch stärker als bisher
am Informationsgehalt. Für grosse Auflagen und Kartenflächen konnten die
Tarife gesenkt werden.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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