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Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gentechnikgesetzes

MEDIENMITTEILUNG

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gentechnikgesetzes

Der Bundesrat hat von der Neukonzeption der Kommission für Wissenschaft,
Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) im Bereich Gen-Lex Kenntnis
genommen. Seiner Ansicht nach kann die Gentechnologie im Ausserhumanbereich
auch mit einem neuen Gentechnikgesetz geregelt werden.

Der Bundesrat hat deshalb nichts Grundsätzliches gegen die vorgeschlagene
Neukonzeption der WBK-S einzuwenden, die Regelung zum Schutz von Mensch und
Umwelt vor den Gefahren der Gentechnologie in einem neuen, eigenständigen
Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich zusammenzufassen. Die
Vorschläge der Kommission haben zudem zum Ziel, die Sicherheit im Bereich
Gentechnik zu stärken. Der Bundesrat kann sich diesem Vorschlag weitgehend
anschliessen. Das hat er der Kommission mit beiliegendem Schreiben
mitgeteilt.

In seiner Botschaft vom 1. März 2000 an die Eidgenössischen Räte hatte der
Bundesrat vorgesehen, die für eine Umsetzung der Gen-Lex-Motion notwendigen
Ergänzungen des bestehenden Gentechnikrechts (z.B. durch Bestimmungen zur
Achtung der Würde der Kreatur, Verankerung einer Ethikkommission,
Erweiterung der Haftpflicht) durch eine Änderung des Umweltschutzgesetzes
vorzunehmen.

Bern, 5. Juni 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. 031 322 93 01

Beilagen:
Stellungnahme des Bundesrates an die WBK-S.