EJPD setzt Expertenkommission zur Revision des Lotteriegesetzes ein
Vorentwurf und Bericht bis Mitte 2002 zu erwarten
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine Expertenkommission für die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten eingesetzt. Die Kommission wird von der Berner Regierungspräsidentin Dora Andres und von Luzius Mader, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz, präsidiert. Sie hat den Auftrag, bis Mitte 2002 dem EJPD einen Vorentwurf für ein revidiertes Lotteriegesetz und einen erläuternden Bericht vorzulegen.
Die umfassende Revision des fast 80-jährigen Lotteriegesetzes soll namentlich den Wertewandel im Glücksspielbereich, die technischen Entwicklungen sowie die zunehmende Oeffnung und Internationalisierung des Glückspielmarktes berücksichtigen. Die neue Regelung soll auch den Schutz der Spieler/innen vor den möglichen Gefahren und negativen Auswirkungen des Glücksspiels gewährleisten.
Zusammensetzung der Expertenkommission
Um die Gesetzesrevision in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorzubereiten, setzt sich die Kommission und ihr Präsidium aus einer Vertretung der Kantone und des Bundes zusammen:
Präsidium
Mitglieder
Bern, 31. Mai 2001
Weitere Auskünfte:
Luzius Mader, Vizedirektor Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 02