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Richtlinie zur Pferdehaltung erschienen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.5.2001

Richtlinie zur Pferdehaltung erschienen

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat in Zusammenarbeit mit
Pferdefachleuten neue Richtlinien zur Haltung von Pferden, Ponys,
Eseln, Maultieren und Mauleseln erarbeitet. Damit soll das Bewusstsein
für die tiergerechte Haltung von Pferden gefördert und die
Rechtsunsicherheit insbesondere bei Stallneubauten vermindert werden.
Die neue Richtlinie enthält Normen, die sich aus den natürlichen
Bedürfnissen der Pferde ergeben - insbesondere Vorgaben über die
Grösse, Gestaltung und Ausstattung von Pferdestallungen, Ausläufen und
Weiden. Zudem werden die Grundanforderungen an die Pflege, Fütterung
und Bewegung von Pferden festgelegt. Ein wichtiger Punkt ist auch die
Ablehnung der Haltung eines einzelne Pferdes ohne Artgenossen. Damit
wird der sozialen Natur des Pferdes Rechnung getragen.
Der Text der Richtlinie entstand in enger Zusammenarbeit mit
Fachleuten für das Verhalten von Pferden und mit Praktikern der
Pferdehaltung. Eine vorläufige Fassung wurde den interessierten
Kreisen letzten Herbst noch vor der Vernehmlassung präsentiert. Nach
Einbezug der Vernehmlassungsantworten ist jetzt die definitive Fassung
erschienen.
Die Richtlinie basiert auf dem Tierschutzgesetz und der
Tierschutzverordnung. Sie hat selber keine gesetzlich bindende Kraft,
wird jedoch bei einer künftigen Revision der Tierschutzverordnung als
Vorlage dienen. Indem das BVET diese zukunftsweisenden Normen jetzt
schon bekannt gibt, leistet es einen Beitrag zur Verminderung der
Rechtsunsicherheit bei Um- und Neubauten von Ställen. Zur Behebung
gravierender Haltungsfehler werden die Grundsätze und Normen der
Richtlinie bereits heute mittels Verfügung umgesetzt.
Die schweizerischen Verbände für den Pferdesport und die Pferdezucht
sowie das Nationalgestüt in Avenches werden sich zusammen mit dem BVET
dafür einsetzen, dass die in dieser Richtlinie enthaltenen Grundsätze
jedem Pferdehalter und jeder Pferdehalterin in der Schweiz zur
Selbstverständlichkeit werden.
Die Richtlinie ist unter folgender Internet-Adresse einsehbar:

http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/d/weisung-richtl -kreisschreib/nutztiere/80010606.pdf
Sie kann zudem schriftlich bei folgender Adresse bestellt werden: Bundesamt für Veterinärwesen, Beratung und Ausbildung, Vermerk „Pferderichtlinien“, Schwarzenburgstr. 161, 3003 Bern. Auskünfte: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, 031 323 84 96
Michelle Howald, Bereich Beratung und Ausbildung, 031 323 85 63