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Praxisänderung beim Flüchtlingsbegriff: Diskussion im Gang, Entscheid noch offen

Eine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs auf Opfer nichtstaatlicher Verfolgung wird zurzeit im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) geprüft. Ein Entscheid liegt jedoch, wie der Bundesrat am Mittwoch in Beantwortung einer Dringlichen Einfachen Anfrage von Nationalrätin Trix Heberlein festhält, im BFF noch nicht vor. Entschieden wird – nach einer ausführlichen Analyse der Rechtslage und der möglichen Konsequenzen – erst nach Absprache mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.

Asyl wird nach gängiger Praxis Personen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Übzeugung oder sozialen Zugehörigkeit Verfolgungen ausgesetzt sind (Art. 3 des Asylgesetzes). Die schweizerischen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden vertraten bisher die Auffassung, eine Verfolgung sei nur dann Voraussetzung für die Gewährung des Flüchtlingsstatus, wenn sie von einem Staat ausgehe (Zurechenbarkeitstheorie).

Weil diese klassische Flüchtlingsdefinition den heutigen Konfliktformen oft nicht entspricht, hat das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) darauf hingewiesen, dass aufgrund der Flüchtlingskonvention von 1951 den Verfolgten, unabhängig davon, wer die Verfolgung ausübt, Schutz gewährt werden müsse. Wesentlich sei, dass der Staat den Betroffenen keinen Schutz gewähren könne oder wolle (Schutztheorie). Dieser Ansicht haben sich die meisten Unterzeichnerstaaten der Konvention angeschlossen, u.a. alle westeuropäischen Staaten mit Ausnahme von Deutschland sowie, teilweise, von Frankreich und Italien.

Ein Wechsel von der Zurechenbarkeits- zur Schutztheorie hätte zur Folge, dass verfolgte Personen in der Schweiz auch dann als Flüchtlinge anerkannt werden könnten, wenn für die Verfolgung nicht der Herkunftsstaat verantwortlich zu machen ist. Bisher kam in solchen Fällen – z.B. während der Bosnien- und Kosovo-Konflikte – im Normalfall nur eine vorläufige Aufnahme in Frage.

Bern, 30. Mai 2001

Weitere Auskünfte

Viktor Schlumpf, Info-Dienst EJPD, 031-322 55 94