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Strengere Lärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und Genf

MEDIENMITTEILUNG

Strengere Lärmgrenzwerte für die Flughäfen Zürich und Genf

Der Bundesrat hat die Lärmgrenzwerte für Zivilflughäfen aufgrund eines
Bundesgerichtsentscheids neu festgelegt. Als Folge davon müssen die
Wohnungen von mindestens 55 000 Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen
Zürich und Genf mit Schallschutzfenstern gegen den Fluglärm ausgestattet
werden. Darüber hinaus dürfen in Gebieten, die einer Lärmbelastung über dem
Immissionsgrenzwert ausgesetzt sind, keine neuen Wohnbauten mehr erstellt
werden. Die Gesamtkosten des Fluglärms werden auf rund 2,3 Milliarden
Franken beziffert. Die Änderung der Lärmschutzverordnung mit den neuen
Belastungsgrenzwerten tritt am 1. Juni 2001 in Kraft. Die allfälligen Folgen
eines Staatsvertrags mit Deutschland sind erst zu einem viel späteren
Zeitpunkt abzuschätzen.

Der Lärm der Flughäfen stellt eine bedeutende Lärmquelle dar. Die
Eidgenössische Kommission für die Beurteilung von Lärm-Immissionsgrenzwerten
hatte 1998 gestützt auf das Umweltschutzgesetz Limiten vorgeschlagen, die
den Schutz der Bevölkerung vor erheblichen Störungen gewährleisten. In der
Folge beantragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, Kommunikation (UVEK) dem Bundesrat eine Ergänzung der
Lärmschutz-Verordnung. Die entsprechenden Grenzwerte für Flugplätze (inkl.
Landesflughäfen) stellten einen Kompromiss zwischen den verschiedenen
Interessengruppen dar. Der Bundesrat gewichtete indessen die
wirtschaftlichen Interessen der Flughäfen stärker als das Schutzbedürfnis
der Bevölkerung und schwächte die Lärmgrenzwerte für Wohnzonen in der
Umgebung der Landesflughäfen erheblich ab. Das Bundesgericht entschied dann
im vergangenen Dezember, dass diese Belastungslimiten dem Umweltschutzgesetz
zuwiderliefen und deshalb nicht anwendbar seien. Menschen in der Nähe der
Flughäfen Zürich und Genf müssten vor Lärm-immissionen besser geschützt
werden. Nun hat der Bundesrat auf den 1. Juni 2001 verschärfte Grenzwerte in
Kraft gesetzt, die erhebliche Störungen während des Tages und in den
Nachtrandstunden vermeiden sollen. Sie haben folgende Auswirkungen:

-  Bei mindestens 55 000 Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen Zürich
und Genf müssen die Wohnungen mit Schallschutzfenstern ausgestattet werden,
da die Lärmbelastung die massgeblichen Belastungsgrenzwerte überschreitet.

-  In unmittelbarer Umgebung des Flughafens wird mit den neuen
Belastungsgrenzwerten das Bauen zusätzlich erschwert.

Die Neufestsetzung der Belastungsgrenzwerte hat keinen Einfluss auf die
Nachtflugsperre; sie bleibt weiterhin bestehen.

Belastungsgrenzwerte teilweise massiv überschritten

Im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten werden die Immissionsgrenzwerte heute
vor allem in den Wohnzonen der Gemeinden Höri, Hochfelden, Oberglatt,
Oberhasli, Adlikon, Rümlang, Kloten, Opfikon, Glattbrugg und Wallisellen
überschritten, und dies teilweise massiv. In der Umgebung des Flughafens
Genf-Cointrin sind besonders die Wohnzonen der Gemeinden Meyrin, Vernier,
Versoix, Genthod, Bellevue und Le Grand Saconnex von
Grenzwertüberschreitungen betroffen. Beim Flughafen Basel-Mulhouse werden
die Grenzwerte auf dem Gebiet der Schweiz nicht überschritten.
Regionalflugplätze mit Linien- und Charterverkehr sind von der Vorlage nur
geringfügig betroffen; für die beiden Flughäfen Lugano-Agno und Bern-Belp
hat die Neufestsetzung der Grenzwerte keine erheblichen Folgen, da die
Gebiete, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, nur
spärlich bewohnt sind.

In Gebieten, in welchen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, darf
grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Das Vorsorgeprinzip verbietet eine
Siedlungsentwicklung für Wohngebiete, die von hohen Lärmbelastungen
betroffen sind. In der Umgebung der Flughäfen darf deshalb auch kein Bauland
mehr eingezont werden, wenn der Lärm eine gewisse Schwelle, den sogenannten
Planungswert, überschreitet. Dieser Planungswert ist aus Vorsorgegründen
strenger angesetzt als der Immissionsgrenzwert.

Verursacher tragen die Kosten

Die Lärmbelastungen haben einerseits Schallschutzkosten und andererseits
auch bauliche Einschränkungen mit möglichen Entschädigungsforderungen zur
Folge. Das UVEK schätzt die Gesamtkosten des Fluglärms aufgrund der heutigen
Anzahl Flugbewegungen auf rund 2,3 Milliarden Franken. Davon entfallen etwa
300 Millionen auf Schallschutzmassnahmen und rund 2 Milliarden Franken auf
Entschädigungen wegen Wertverminderungen von Liegenschaften. Für diese
Auslagen muss grundsätzlich der Verursacher des Lärms aufkommen, d.h. in
erster Linie der Flughafen. Würde beispielsweise der Flughafen Zürich die
Kosten auf die Passagiere abwälzen und jedes Ticket mit einer zusätzlichen
Lärmtaxe von ca. 7 Franken belasten, wären diese Kosten innert fünfzehn
Jahren amortisiert.

Bern, 30. Mai 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Urs Jörg, Chef Abteilung Lärmbekämpfung, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 05
Adrian Nützi, Fürsprecher, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Tel. 031 325
98 33

Beilagen:
Lärmschutz-Verordnung
Erläuternder Bericht zur Änderung der Lärmschutzverordnung (inkl. Karten)
Faktenblatt "Wie werden Lärmgrenzwerte festgelegt"

Internet:
Pressemitteilung und Beilagen sind auch einzusehen unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20010516/???/index.html