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Botschaft zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

MEDIENMITTEILUNG

Botschaft zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Übereinkommen über den internationalen
Eisenbahnverkehr (COTIF) zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet. Die
Revision dieses umfangreichen Regelwerkes wurde notwendig, da sich mit der
Bahnreform in zahlreichen Vertragsstaaten die rechtlichen wie auch die
organisatorischen Rahmenbedingungen im Eisenbahnbereich stark gewandelt
haben.

Die staatliche Organisationsstruktur der Eisenbahnunternehmen behinderte bis
vor einigen Jahren den Wettbewerb im Eisenbahnverkehr. Die in der
Zwischenzeit mit der Bahnreform in Angriff genommene Öffnung des Marktes
verlangt auch nach einer Reform des internationalen Eisenbahnrechts. Mit dem
Protokoll von Vilnius aus dem Jahre 1999 wurden die Aufgaben der
Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
(OTIF) erweitert. Sie wird sich in Zukunft praktisch mit allen Fragen
befassen, die sich im internationalen Eisenbahnverkehr stellen und auf
staatlicher Ebene geregelt werden müssen. Neu wird OTIF auch einen Beitrag
zur Interoperabilität und zur Harmonisierung im Eisenbahnbereich leisten.
Dazu kann sie technische Normen für verbindlich erklären und auf die
Vereinheitlichung der in den Vertragsstaaten geltenden technischen
Vorschriften hinwirken.

Die dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen sind im Übereinkommen über den
internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) festgelegt. Das revidierte
Übereinkommen enthält neu sieben Anhänge, die verschiedene Aspekte des
Eisenbahnverkehrs international regeln, wie z.B. die internationale
Beförderung von Personen und Gütern, den internationalen Transport
gefährlicher Güter auf der Schiene oder die Verwendung von Eisenbahnwagen im
internationalen Verkehr.

Da die Anpassungen des COTIF stark durch die Eisenbahnreformen in der EU
geprägt wurden, ist es in seiner revidierten Fassung mit der von der EU
befürworteten Bahnreform kompatibel.

Bern, 30. Mai 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, 031 322 36 43

Beilagen: - Botschaftstext
- Der umfangreiche technische Anhang steht unter http://www.bav.admin.ch zur
Verfügung oder kann beim Bundesamt für Verkehr bezogen werden.