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Für eine grössere Unterstützung des Agglomerationsverkehrs

MEDIENMITTEILUNG

Für eine grössere Unterstützung des Agglomerationsverkehrs

Die Mobilität wird in den nächsten zwanzig Jahren vor allem in den Städten
und Agglomerationen weiter zunehmen. Dies kann zu einem Zusammenbruch des
Verkehrssystems führen mit entsprechenden negativen Auswirkungen für
Anwohner, Verkehrsteilnehmer und Umwelt. Die Expertengruppe "Finanzierung
des Agglomerationsverkehrs" vertritt deshalb die Auffassung, dass das hohe
Verkehrsaufkommen in den Agglomerationen nur bewältigt werden kann, wenn der
Bund die Projekte der Kantone und Gemeinden vermehrt unterstützt. In ihrem
Bericht an das UVEK schlägt die Gruppe eine neue Verfassungsgrundlage und
zusätzliche finanzielle Mittel vor.

In der Schweiz leben rund siebzig Prozent der Bewohner in den Städten und
Agglomerationen.  Hier entsteht auch der grösste Teil des Verkehrs. Neben
der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und der Modernisierung der
Bahnen, gehört auch der Agglomerationsverkehr zu den Herausforderungen der
öffentlichen Hand. Die für den Agglomerationsverkehr in erster Linie
zuständigen Kantone und Gemeinden müssen den zunehmenden Verkehr in einer
Form bewältigen, bei der sie die Effizienz des Verkehrssystems verbessern,
gleichzeitig aber auch die Lebensqualität und die Umweltbelange
berücksichtigen.

Damit diesen Anliegen entsprochen werden kann, wird nach der von Ständerat
Peter Bieri geleiteten Expertengruppe der Bund zusätzlich zur Weiterführung
der bisherigen Aufgaben im Verkehrsbereich eine stärkere Rolle in der
Unterstützung und Koordination des Agglomerationsverkehrs - Schiene, Strasse
und Langsamverkehr (Fussgänger und Velos) - übernehmen müssen. Er selber
kann jedoch diese Aufgaben nur lösen, wenn er über zusätzliche finanzielle
Mittel verfügt, um die Projekte der Kantone und Gemeinden zu unterstützen.

Die Investitionsbedürfnisse für Schiene und Strasse in den Agglomerationen
für die nächsten zehn Jahre werden auf fünf bis sieben Milliarden Franken
geschätzt.

Mehr finanzielle Mittel

Die zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes für den
Agglomerationsverkehr betragen jährlich ungefähr 300 Mio. Franken. Diese
sind für Beiträge an Investitionen sowohl des Schienen- (z. B. S-Bahnen,
Stadtbahnen) als auch des Strassenverkehrs vorgesehen. Nach eingehender
Abklärung verschiedener Varianten schlagen die Experten folgende Massnahmen
vor, damit diese Bundesbeiträge finanziert werden können:

- Änderung von Art. 86 der Bundesverfassung, damit in vermehrtem Masse
Investitionen (Schiene und Strasse) für den Agglomerationsverkehr aus dem
Mineralölsteuerzuschlag unterstützt werden können.

- Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages um fünf Rappen pro Liter Treibstoff
zugunsten dieser Investitionen ("Agglomerationsfünfer"). Diese Massnahme
bringt ungefähr 320 Millionen Franken pro Jahr.

Die Experten schlagen vor, die Verkehrstrennungsverordnung wieder anzuwenden
bis die vorgeschlagene Verfassungsänderung realisiert ist. Die Anwendung der
Verkehrstrennungsverordnung wurde im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes
1998 sistiert. Die Verkehrstrennungsverordnung ermöglicht insbesondere
Beiträge an die Aufhebung von Niveauübergängen, an die Verlegung von Tram-
oder Bahngeleisen oder von Strassen, sowie an separate Busspuren und an
wichtige Objekte von S-Bahnen im Stadtkern.

Mehr finanzielle Mittel für den Agglomerationsverkehr sollen gemäss den
Empfehlungen der Expertengruppe zur Verfügung stehen, indem

- bei der nächsten Leistungsvereinbarung 2003-2006 zwischen dem Bund und den
SBB den Erfordernissen des Agglomerationsverkehrs Rechnung getragen wird,

- im Rahmen des Eisenbahngesetzes, indem die Möglichkeiten des heutigen
Gesetzes für konzessionierte Transportunternehmungen genutzt werden (Art.
56),

- bei Bahn 2000, indem bei der Auswahl der entsprechenden Projekte der
Agglomerationsverkehr einbezogen wird, und indem

- die Beitragssätze für Lärmschutzmassnahmen erhöht werden (Erhöhung des im
Umweltschutzgesetz festgelegten Beitragssatzes um 20 %).

Nach Ansicht der Expertengruppe sollen nach einer Übergangsphase die
betroffenen Kantone und Gemeinden besondere Trägerschaften für den
Agglomerationsverkehr schaffen, die für die Verkehrsprojekte in den
Agglomerationen Partner des Bundes sind. Um Bundesbeiträge zu erhalten, muss
die Trägerschaft ein Mobilitätskonzept ausarbeiten (Strasse, Schiene,
Langsamverkehr). Der Bund leistet die Beiträge nicht an einzelne Objekte,
sondern an die Trägerschaft. Diese weist die Finanzmittel den im
Mobilitätskonzept enthaltenen Vorhaben zu.

Bern, 29. Mai 2001

Expertengruppe "Finanzierung des Agglomerationsverkehrs"

Auskünfte: Ständerat Peter Bieri, Tel. 078 766 44 68, am Abend 29.5. sowie
am 30.5.2001:
P. 041 780 62 76, G 041 784 50 60

Beilagen: Empfehlungen der Expertengruppe vom 1. Mai 2001, Erläuterungen zu
den Empfehlungen, Anhänge 1-9