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Höhere Kontingente für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte

Erstmals seit 1991 hat der Bundesrat am Mittwoch die geltenden Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte angehoben. Damit stehen im laufenden Kontingentsjahr zusätzlich 5'000 Jahresbewilligungen und 6'000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter bis zu 18 Monaten zur Verfügung. Diese Erhöhung tritt Mitte Juni in Kraft und gilt bis 31. Oktober. Damit lassen sich die vordringlichsten und wichtigsten Bedürfnisse der schweizerischen Wirtschaft abdecken. Der Bundesrat hatte im Herbst 2000 für das laufende Kontingentsjahr 17 000 Jahres- und 22 000 Kurzbewilligungen festgelegt.

Überdurchschnittliche Beanspruchung

Auch nach dem ersten Semester des Kontingentsjahres nimmt die Beanspruchung der Kontingente für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland weiter zu. Der Bedarf an IT-Fachkräften wie auch an Forschern, Kadermitarbeitern und Spezialisten in vielen Wirtschaftsbereichen ist gross. Der Bund und mehrere wirtschaftsstarke Kantone haben die ihnen zustehenden Kontingente schon vor Mitte der laufenden Periode überdurchschnittlich ausgeschöpft oder mindestens durch Zusagen vergebem. Einige Kantonsregierungen, Wirtschaftsorganisationen und Parteien haben daher dringend eine Erhöhung der Kontingente verlangt.

Da der Mehrbedarf auf Grund der unterschiedlichen Bedürfnisse von Kanton zu Kanton variiert, wird das Bundeskontingent erhöht. Wegen der starken Belastung kann das Bundesamt für Ausländerfragen aber, wie zum Teil bereits heute praktiziert, Kontingentseinheiten auf ein gut begründetes Gesuch hin "paketweise" an Kantone abtreten. Dieses Verfahren ermöglicht eine effizientere Zuteilung.

Bewilligungen für eine nachhaltige Arbeitsmarktentwicklung

Da die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften immer noch hoch ist, ersucht der Bundesrat die Kantone, trotz der Kontingentserhöhung Bewilligungen zurückhaltend zu erteilen. Anzustreben ist eine nachhaltige Entwicklung des Arbeitsmarktes, die längerfristig zu einer ausgeglichenen Beschäftigung führt. Ausserdem erwartet er, dass die Rekrutierungsprioritäten und die übrigen Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit konsequent beachtet werden. Die Zahlen für das nächste Kontingentsjahr wird der Bundesrat im Herbst bestimmen.

Bern, 23. Mai 2001

Weitere Auskünfte:

Martin Hirsbrunner, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031 322 27 53

Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031 325 90 32