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Bundesrat setzt Regelung zur Xenotransplantation in Kraft

Eidgenössisches Departement des Innern     MEDIENMITTEILUNG

Bern, 23. Mai 2001

Bundesrat setzt Regelung zur Xenotransplantation in Kraft

Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossene Regelung zur
Xenotransplantation auf den 1. Juli 2001 in Kraft. Diese Regelung gilt
solange, bis das Transplantationsgesetz in Kraft gesetzt wird,
voraussichtlich im Jahr 2004. Sie ist auf die sich in Erarbeitung
befindenden Richtlinien der USA, von Grossbritannien sowie des Europarates
abgestimmt.

Wer tierische Organe, Gewebe oder Zellen auf den Menschen transplantieren
will, braucht künftig eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Eine solche Transplantation darf nur vorgenommen werden, wenn die
Empfängerin oder der Empfänger umfassend informiert worden ist und der
Transplan-tation sowie den damit verbundenen Massnahmen und Verhaltensregeln
aus freiem Willen und unter-schriftlich zugestimmt hat. Um die Übertragung
eines Krankheitserregers vom Tier auf den Menschen zu verhindern, werden an
den Umgang mit den Spendertieren besondere Anforderungen gestellt. Die
Ver-wendung von Primaten als Spendertiere wird aufgrund der nahen
Verwandtschaft mit dem Menschen und dem dadurch erhöhten Infektionsrisiko
verboten.

In der Schweiz sind bislang keine Xenotransplantationen von Organen
vorgenommen worden. Allerdings wurden bereits einige klinische Studien mit
tierischen Zellen durchgeführt. Zurzeit laufen in der Schweiz zwar keine
klinische Studien; weitere Versuche, insbesondere im Bereich der
Gentherapie, befinden sich jedoch in Vorbereitung. In naher Zukunft sind
daher Gesuche um Erteilung einer entsprechenden Bewil-ligung zu erwarten,
insbesondere weil menschliche Zellen, die zusammen mit tierischen gezüchtet
wer-den, aufgrund des gleichen Risikopotenzials künftig wie
Xenotransplantate behandelt werden.

Diese Regelung tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, in dem die
Xenotransplantation in der Öffentlichkeit aus fachlichen, politischen,
ethischen und emotionalen Gründen kontrovers diskutiert wird. Davon zeugen
die Reaktionen, die im Rahmen der Vernehmlassung zum Transplantationsgesetz
die Regelung der Xe-notransplantation mehrheitlich kritisch oder ablehnend
beurteilten. Zur Begründung wurden namentlich die Infektionsrisiken,
Tierschutzaspekte, der ungewisse medizinische und wirtschaftliche Nutzen
dieser Technik sowie ethische Bedenken angeführt. Auch das Bürgerpanel des
PubliForums, das einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichte, sich
mit den vielfältigen Aspekten der Transplantationsmedi-zin
auseinanderzusetzen, äusserte Bedenken bezüglich der medizinischen und
psychischen Auswirkungen der Xenotransplantation. Es forderte zwar
mehrheitlich kein Moratorium, legte aber grossen Wert auf Alternativen zur
Linderung des Organmangels.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit
Theodor Weber, Stabsstelle Biotechnologie und Heilmittelpolitik BAG / Renate
Zaugg, Abteilung Recht BAG, Telefon 031 322 95 05