Ungestempelte Eier eingeführt
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.6.2001
Ungestempelte Eier eingeführt
Kontrollen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) haben ergeben,
dass im Februar dieses Jahres rund 140'000 Eier ohne Bezeichnung des
Herkunftslandes in die Schweiz importiert worden sind. Gegen die
beteiligte Firma wurde ein rechtliches Verfahren eingeleitet.
Die Einfuhr von ungestempelten Eiern stellt eine Verletzung der
Eierverordnung dar, wonach die ausländischen Eier vor der Einfuhr
einzeln gestempelt sein müssen. Bei Widerhandlungen gegen diese
Bestimmung werden Verwaltungsmassnahmen wie der Entzug von
Kontingenten und die Kürzung von Beiträgen ergriffen.
Mit der Einfuhr der rund 140'000 ungestempelten Eier ist
möglicherweise auch eine Verletzung des Lebensmittelgesetzes
verbunden, die eine Strafverfolgung durch den Kanton auslösen würde.
Alle Widerhandlungen werden darum unter den betroffenen Bundesämtern
koordiniert behandelt und geahndet.
Auskünfte:
Andres Bolliger, Sektion Ein- und Ausfuhr, Tel. 031 322 26 87