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Klausursitzung des Bundesrates zu den neuen bilateralen Verhandlungen Schweiz - EU

An seiner Klausursitzung im von Wattenwyl-Haus gestern Abend hat der Bundesrat seinen Willen bestätigt, mit der Europäischen Union eine neue Serie von bilateralen Abkommen auszuhandeln, und über das weitere Vorgehen entschieden. Er hat namentlich den Inhalt der Mandate für die zehn angestrebten Themen bestimmt, damit diese Mandate den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Konsultation unterbreitet werden können. Der Bundesrat wird somit in der Lage sein, die Mandate in der zweiten Hälfte des Monats Juni formell zu verabschieden.

Die Sitzung des Bundesrates hat drei Stunden gedauert und ist in drei Phasen verlaufen.

Einschätzung und allgemeiner Rahmen

Zuerst hat der Bundesrat eine allgemeine Einschätzung der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, der Ergebnisse der exploratorischen Gespräche im Hinblick auf neue Verhandlungen mit der EU sowie der Resultate der zahlreichen internen Konsultationen vorgenommen.

Für den Bundesrat sollen die Verhandlungen nach deren Eröffnung in den zehn Bereichen parallel geführt werden. Es werden regelmässige Querschnittskontrollen durchgeführt, um den gesamten Verhandlungsprozess zu führen und die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts der Interessen zu sichern.

Am Anfang und am Schluss dieses Verhandlungsprozesses gibt es die Möglichkeit für eine gewisse Flexibilität:

- am Anfang könnten die Verhandlungen zunächst in jenen Dossiers beginnen, die schon bereit sind, sofern der Wille besteht, die Verhandlungen auch in den andern Dossiers rasch zu eröffnen;

- am Schluss könnten gewisse Dossier, in denen die Verhandlungen rasch voranschreiten, bereits abgeschlossen werden, sofern der Abschluss dieser Dossiers das Gleichgewicht des gesamten Schlussergebnisses nicht in Frage stellt.

Ziel der Schweiz ist es, dass die neuen bilateralen Verhandlungen zu einem ausgewogenen Gesamtresultat führen. Das bedingt einen globalen Ansatz.

Für den Bundesrat ist diese bilaterale Annäherung derzeit der einzige Weg, um unsere Beziehungen mit der Europäischen Union zu vertiefen. Dieser Ansatz erlaubt zum einen die Lösung konkreter Probleme und zum anderen eine Annäherung an die EU, so wie dies die längerfristige Politik des Bundesrates vorsieht.

Detaildiskussion über die verschiedenen Mandate

In der zweiten Phase hat der Bundesrat den Inhalt einzelner Mandate im Detail diskutiert, und zwar mit den folgenden Experten der zuständigen Departemente: Botschafter Michael Ambühl, Chef des Integrationsbüros EDA/EVD, Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin des Bundesamts für Justiz, Oberzolldirektor Rudolf Dietrich und Robert Waldburger, Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.

Es ging namentlich darum, die verschiedenen Lösungsansätze in den Bereichen Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung und Schengen/Dublin zu diskutieren und zu koordinieren, insbesondere in Bezug auf die Rechtshilfe.

Weiteres Vorgehen

Zum Schluss hat der Bundesrat den Inhalt der einzelnen Mandate festgelegt, die nun den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Konsultation unterbreitet werden können. Im Anschluss an diese gemäss Artikel 47 bis a Abs. 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes vorgesehenen Konsultationen wird der Bundesrat die Verhandlungsmandate bereits im Verlauf der zweiten Hälfte des Monats Juni formell verabschieden. Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat bereits morgen, anlässlich der von-Wattenwyl-Gespräche, die vier Bundesratsparteien über diese neuen bilateralen Verhandlungen informieren wird.

Auf aussenpolitischer Ebene sind überdies mehrere Treffen mit Vertretern der EU vorgesehen:

* Am 22. Mai in Bern: Treffen von Bundesrat Kaspar Villiger und EU-Kommissar Frits Bolkestein zum Thema Zinsbesteuerung;

* Am 23. Mai in Brüssel: Treffen von Bundesrätin Ruth Metzler und EU-Kommissar Antonio Vitorino zum Thema Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Asyl;

* Am 31. Mai in Bern: Erstes Koordinationstreffen Schweiz-EU seit Beginn der exploratorischen Gespräche von Botschafter Michael Ambühl und Direktor Percy Westerlund. Dieses Treffen wird Gelegenheit geben, mit der EU über die Modalitäten und den Kalender der Aufnahme neuer bilateraler Verhandlungen zu diskutieren.

Im Übrigen sind drei Kategorien von Mandaten zu unterscheiden:

A. Sieben Verhandlungsmandate in jenen Bereichen, wo es die exploratorischen Gespräche erlaubt haben, die beiderseitigen Standpunkte mit genügender Genauigkeit zu identifizieren. Es handelt sich um folgende Themen:

1. Betrugsbekämpfung;

2. Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte;

3. Bildung, Berufsbildung, Jugend;

4. Medien;

5. Statistik;

6. Umwelt;

7. Doppelbesteuerung der Ruhegehälter von pensionierten EU-Bediensteten mit Wohnsitz in der Schweiz.

B. Zwei Vorverhandlungsmandate in Bereichen, wo es nötig ist, die Gespräche fortzuführen, um die Verhandlungsmandate formulieren zu können. Es handelt sich um die Themen:

8. Liberalisierung der Dienstleistungen;

9. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei sowie Asyl und Migration (Schengen / Dublin).

C. Ein Gesprächsmandat

10. Es handelt sich um das Gesprächsmandat im Bereich Zinsbesteuerung.

 

Der Bundesratssprecher

Vizekanzler Achille Casanova

Der Chef des Integrationsbüros EDA/EVD

Botschafter Michael Ambühl

Bern, 17 Mai 2001