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Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

Bern, 16. Mai 2001

Pressemitteilung

Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2001 das Übereinkommen der Vereinten Nationen
(UNO) zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus genehmigt. Die Schweiz
will damit zur verstärkten Bekämpfung des Terrorismus auf internationaler
Ebene beitragen. Als Finanzplatz ist die Schweiz besonders daran
interessiert, die Finanzierung terroristischer Akte zu unterbinden. Die
Schweiz wird demnächst dieses internationale Instrument unterzeichnen.
Das Ziel des Übereinkommens besteht namentlich in der Verhinderung der
Finanzierung des Terrorismus. Das Übereinkommen legt die
Terrorismusfinanzierung als eigenständiges Delikt fest, d.h. eine Bestrafung
kann unabhängig davon erfolgen, ob der eigentliche Terrorakt tatsächlich
ausgeführt wird oder nicht. Des Weiteren enthält das Übereinkommen
Bestimmungen, welche die internationale Zusammenarbeit erleichtern und die
Vorbereitung und Durchführung finanzieller Aktivitäten zu Gunsten des
Terrorismus vereiteln sollen.
Das Übereinkommen wurde durch die Generalversammlung der UNO am 9. Dezember
1999 verabschiedet und steht bis zum 31. Dezember 2001 beim UNO-Hauptsitz in
New York zur Unterzeichnung offen. 42 Staaten, darunter auch solche mit
bedeutenden Finanzplätzen, haben bislang das Übereinkommen unterzeichnet.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Information

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Botschafter Kurt Höchner, EDA, Tel.: 031/ 322 30 10, Natel 079 / 606 85 06