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Keine eidgenössische Volksabstimmung im September - Information durch den Bundesratssprecher

Am 23. September findet keine eidgenössische Volksabstimmung statt. Der Bundesrat hat diesen Entscheid getroffen, weil gegenwärtig lediglich eine einzige Vorlage, nämlich das Elektrizitätsmarktgesetz, abstimmungsreif ist. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, die Abstimmung über diese Vorlage voraussichtlich am 2. Dezember 2001 durchzuführen. Zuerst soll der Entwurf zur entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung geschickt werden. Mit der Vorlage des Verordnungsentwurfs vor der Volksabstimmung kann der Bundesrat darlegen, wie er das Elektrizitätsmarktgesetz umsetzen möchte.

Der Bundesrat wird später darüber entscheiden, welche Vorlagen am 2. Dezember 2001 zur Abstimmung gelangen. Auf Grund einer Zusammenstellung der Bundeskanzlei hat er zur Kenntnis genommen, welche Themen in nächster Zeit zur Abstimmung gebracht werden könnten.

Der Bundesratssprecher

Achille Casanova

16.5.2001