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Kooperation zwischen JC Decaux und Affichage unbedenklich

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.5.2001

Kooperation zwischen JC Decaux und Affichage unbedenklich

Die Wettbewerbskommission (Weko) lässt die Zusammenarbeit zwischen JC
Decaux und Affichage zu. Die Weko hat in diesem Entscheid erstmals
eine mit Kooperationsabsichten verbundene Minderheitsbeteiligung als
Wettbewerbsabrede angesehen.

Die Aussenwerbegruppe JC Decaux übernahm im Herbst 1999 im Hinblick
auf eine Zusammenarbeit 30% des Aktienkapitals von Affichage. JC
Decaux gehört weltweit zu den grössten Plakatwerbeunternehmen.
Affichage ist das grösste Aussenwerbeunternehmen in der Schweiz.
Aufgrund der klaren Kooperationsabsichten qualifizierte die Weko diese
Minderheitsbeteiligung als Wettbewerbsabrede und leitete eine
Untersuchung ein.
Mit ihrem Entscheid vom 7. Mai 2001 hat die Weko die Kooperation
zwischen JC Decaux und Affichage als unbedenklich erklärt. Die
Untersuchung hat gezeigt, dass es weitere, bedeutende Unternehmen
gibt, die im Bereich der Aussenwerbung in der Schweiz aktiv sind, so
Clear Channel, oder tätig werden können, etwa TDI Worldwide, Wall AG
oder Ströer. Zudem geht von anderen Werbeträgern (Werbefernsehen,
Printmedien) ein gewisser Wettbewerbsdruck auf die Plakatwerber aus.
Die Untersuchung hat weiter ergeben, dass grössere Gemeinden teilweise
den Wettbewerb um Plakatanschlagflächen beschränken. Diese Gemeinden
verzichten entweder auf eine Ausschreibung oder schliessen sogenannte
Konsortialverträge ab, welche alle potentiellen Anbieter in ein
Gesamtkonzept einbinden. Dadurch wird der Wettbewerb geschwächt.

Auskünfte:
Patrik Durcrey 031 324 96 78 / 079 345 01 44 /
patrik.durcrey@weko.admin.ch