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Sanktionen gegen fehlbare Pouletmäster

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.5.2001

Sanktionen gegen fehlbare Pouletmäster

Kontrollen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) haben ergeben,
dass Pouletmastställe in verschiedenen Fällen während zwei oder drei
Tagen pro Mast überbelegt waren. Für die Überbelegung werden die
fehlbaren Landwirte mit einer empfindlichen Kürzung der
Direktzahlungen sanktioniert. Weitere kritisierte Punkte an der
intensiven Pouletmast klärt das BLW zusammen mit den betroffenen
Kreisen ab.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führte anfangs April 2001 in
vier Kantonen der Ost-schweiz eine Oberkontrolle von Pouletmastställen
durch. Dies wurde in den am 10. und 17. April 2001 ausgestrahlten
„Kassensturz“-Sendungen des Schweizer Fernsehens themati-siert. Bei
der Oberkontrolle wurde auf den ausgewählten Betrieben insbesondere
die Einhaltung der Höchstgrenze für die Stallbelegung überprüft. Es
wurde festgestellt, dass die in der Tier-schutzverordnung
vorgeschriebene Limite von 30 kg Tiere pro m2 Stallfläche in
verschiedenen Fällen nicht eingehalten wurde. Der Grenzwert wurde
während zwei oder drei Tagen pro Mast um bis zu 14 Prozent (in einem
Fall um 26 Prozent) überschritten.
Den kantonalen Landwirtschaftsämtern, welche die Verstösse ahnden
müssen, stellte das BLW in den letzten Tagen die Ergebnisse der
Oberkontrolle zu. Damit alle betroffenen Landwirte nach den gleichen
Grundsätzen sanktioniert werden, schlägt das BLW den
Landwirtschaftsämtern eine einheitliche Berechnung der Sanktionen vor.
Ihre Höhe soll dem doppelten Verdienst entsprechen, den der Landwirt
für die über der Limite gehaltenen Tiere von seiner Mastorganisation
bekommen hatte.
In den „Kassensturz“-Sendungen wurde insbesondere vom Schweizer
Tierschutz kritisiert, dass schnell wachsende Poulets an Beinschwächen
litten, ihr Verhalten anormal träge und die Abgangsraten (Todesfälle)
während der Intensivmast relativ hoch seien. Diese Kritik nimmt das
BLW ernst. Es klärt zur Zeit ab, ob rechtliche Vorschriften angepasst
werden müssen. In die-sem Zusammenhang wird das BLW auch mit den
betroffenen Kreisen Gespräche führen.

Auskünfte:
Peter Zbinden, Sektion Ökologische Direktzahlungen, Tel. 031-322 25 68