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Maul- und Klauenseuche: Weitere Lockerung der Massnahmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 10.5.2001

Maul- und Klauenseuche: Weitere Lockerung der Massnahmen

Aufgrund einer neuen Lagebeurteilung betreffend die Maul- und
Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für Veterinärwesen die
Schutzmassnahmen weiter.
In Frankreich und Irland sind seit dem 23. bzw. dem 22. März keine
neuen Fälle von Maul- und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue
Lagebeurteilung des BVET erlaubt jetzt die Schutzmassnahmen an der
Grenze punktuell weiter zu lockern.
Die Erleichterungen gelten für alle Mitgliedstaaten der EU mit
Ausnahme von Grossbritannien und den Niederlanden und sie betreffen
namentlich Lamm und Gitzifleisch, Wildbret, Fleischerzeugnisse sowie
lebende Tiere.
Zwar hat die Epidemie auch in Grossbritannien ihren Höhepunkt deutlich
überschritten. Zur Zeit werden nur noch 3-5 neue Fälle pro Tag
entdeckt, gegenüber 50-60 Fällen pro Tag noch vor einigen Wochen.
Dennoch bleiben die Massnahmen gegenüber Grossbritannien und den
Niederlanden vorläufig in Kraft.
Ab dem 23. Mai dürfen lebende Klauentiere aus dem EU-Raum (ohne
Grossbritannien und Niederlande) wieder in die Schweiz verbracht
werden - unter Einhaltung der üblichen Absonderung von 30 Tagen im
Exportland und von 21 Tagen Quarantäne in der Schweiz.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96