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Ein zweiter Schweizer Käse erhält eine geschützte geographische Ursprungsbezeichnung (GUB): Nach «l'Etivaz» hat das Bundesamt für Landwirtschaft heute die Bezeichnung «Tête de Moine, fromage de Bellelay» in das GUB/GGA-Register eing

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.5.2001

Ein zweiter Schweizer Käse 
erhält eine geschützte geographische Ursprungsbezeichnung (GUB):
Nach «l'Etivaz» hat das Bundesamt für Landwirtschaft heute die Bezeichnung
«Tête de Moine, fromage de Bellelay» in das GUB/GGA-Register eingetragen. Das Eintragungsgesuch für «Tête de Moine, fromage de Bellelay» wurde am 23. Januar 2001 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten sind keine Einsprachen eingegangen. Die Bezeichnung «Tête de Moine, fromage de Bellelay» konnte somit in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA) eingetragen werden. Der Name «Tête de Moine» tauchte erstmals kurz nach der französischen Revolution im Jura auf. Die Form des Käses und vor allem die Tradition, ihm den abgeschnittenen Rindendeckel nach dem Essen wieder aufzusetzen, erinnern an die Tonsur der Mönche des Klosters Bellelay, auf die das Rezept und das Wissen zurückgehen. Das Produktionsgebiet des Tête de Moine in den Kantonen Bern und Jura befindet sich vollständig in der Bergzone der jurassischen Gebirgskette. Die dort produzierte Milch muss binnen 24 Stunden verarbeitet werden. Die Reifung des Käses auf Fichtenbrettern dauert mindestens drei Monate. Der kleine zylinderförmige Käse kann geschabt werden, was seinen Rinden- und Pilzgeruch zur Geltung bringt. Er eignet sich ausgezeichnet als Dessertkäse, seine Rosetten sind denn auch fester Bestandteil der traditionellen Schweizer Käseplatten. Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts. Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 30 Eintragungsgesuche. Auskünfte: Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322 26 29
Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39