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Armeeleitbild XXI - Leitbild über den Bevölkerungsschutz

Pressekonferenz, 2. Mai 2001, Bern

Referat von Bundesrat Samuel Schmid
Vorsteher des Eidgenössischen Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Armeeleitbild XXI
Leitbild über den Bevölkerungsschutz

Der Bundesrat hat heute das VBS ermächtigt, die Leitbilder zu Armee XXI und
Bevölkerungsschutz samt den dazu gehörenden Gesetzesentwürfen in die
Vernehmlassung zu geben.
Nach den materiellen Beratungen am vergangenen Mittwoch hat der Bundesrat
heute zu drei Eingaben des VBS Beschlüsse gefasst:

Erstens: Zu einem Aussprachepapier "Finanzen der Armee XXI".
Zweitens: Zu einem Antrag "Armeereform XXI".
Und drittens: Zu einem Antrag "Bevölkerungsschutz".
Ich werde im Folgenden zu jedem dieser drei Beschlüsse Ausführungen machen:
Zuerst nun zu den Finanzen der Armee XXI:
Mit unserem Aussprachepapier haben wir den Auftrag des Bundesrates vom 21.
Februar 2001 erfüllt:
A. den Nachholbedarf bei den Rüstungsausgaben zu beziffern und zu begründen;
Und B. eine "Planungsvariante 4 Milliarden" gemäss Beschluss der
Finanzkommission des Nationalrates vom 15. Februar 2001 vorzulegen.
Gestützt auf den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 sind wir dabei
ausgegangen von einem Leistungsprofil "Verteidigung" der Armee XXI, nach
welchem die mit Reserven und Aufwuchs komplettierte Armee fähig sein muss:
Erstens: das nationale Territorium autonom zu sichern,
Und zweitens: einen massiven Angriff mit Kooperationspartnern aufzufangen
und den Gegner in einer Offensivoperation mit Luftwaffenunterstützung
abzuwehren.
Der Verteidigungsauftrag der Armee ist dimensionierend für die Ressourcen.
Demgegenüber fallen die subsidiären Einsätze zur Prävention und Bewältigung
existenzieller Gefahren sowie die Beiträge zur internationalen
Friedensunterstützung und Krisenbewältigung quantitativ nicht massgebend ins
Gewicht, wenngleich zu berücksichtigen ist, dass diese Aufträge unter
Umständen auch gleichzeitig mit einem Raumsicherungs- oder
Verteidigungsauftrag erfüllt werden müssen.
Bereits am 31. Mai 2000 hat der Bundesrat gefordert, das Ausrüstungs- und
Ausbildungsniveau der Armee XXI müsse glaubwürdig und auf dem Stand
vergleichbarer europäischer Staaten sein.
Diese Ziele lassen sich im heute gegebenen Finanzrahmen nur erreichen, wenn
es gelingt, die Betriebsausgaben zu senken und die Investitionsausgaben, dh.
die Rüstungsausgaben entsprechend zu erhöhen, sowie mehr in Hochtechnologie
und weniger in konventionelle Systeme zu investieren.
Wir haben den Nachhol- und Weiterentwicklungsbedarf der Armee für die
nächsten 15 Jahre nachgewiesen.
Die entsprechenden Listen liegen hier auf.
Sie sind den Sicherheitspolitischen Kommissionen der Eidg. Räte längstens
als Planungsgrundlage bekannt.
Das Total von Nachhol- und Weiterentwicklungsbedarf für die nächsten 15
Jahre ergibt gut 29 Milliarden Franken, was jährlichen Rüstungsausgaben von
ca. 2 Milliarden Franken und damit einer Investitionsquote von noch nicht
einmal 50 Prozent entspricht.
Ein Betrag, der vor dem Hintergrund der vergangenen Jahre beileibe nicht als
"Wahnsinn" bezeichnet werden kann.
Investitionen, die über ordentliche VBS-Budgets finanziert werden.
Diese Investitionen wiederum - ich wiederhole es - sind dann finanzierbar,
wenn es gelingt, die Betriebsausgaben zu senken und für die Verteidigung wie
bisher ca. 4,3 Milliarden Franken pro Jahr aufzuwenden.
Eine Variante "4,0 Milliarden" haben wir geprüft:
Wir haben sie verworfen:
- weil die Betriebsausgaben bei sozialverträglichem Personalabbau erst
mittelfristig gesenkt werden können und eine Kürzung um 300 Millionen
Franken infolgedessen  voll auf die Investitionen durchschlagen würde;
- weil mittelfristig der Nachhol- und Weiterentwicklungsbedarf gerade nicht
realisiert werden könnte, die Armee also kontinuierlich materiell veralten,
die Armee XXI mithin nicht einmal das für die Armee 95 geplante
Technologieniveau erreichen würde;
- weil das erwähnte Leistungsprofil der Armee XXI damit nicht realisierbar
und die Glaubwürdigkeit der Armee damit in Frage gestellt würde;
- weil infolgedessen die Erfüllung des verfassungsmässigen Armeeauftrages
erschwert oder sogar in Frage gestellt würde;
- und schliesslich - entscheidend - weil mit einer solchen Kürzung die
autonome Komponente in der Verteidigung reduziert würde und die
Glaubwürdigkeit der Neutralität dadurch Schaden nähme.
Der letzte Punkt liegt mir besonders am Herzen.
Unabhängigkeit gibt es nicht im Ausverkauf, und zum Nulltarif schon gar
nicht.
Auch wenn kein Feind in Sicht ist, müssen Kernkompetenzen der Verteidigung
erhalten und weiterentwickelt werden, und es muss die Fähigkeit zur
Raumsicherung  bestehen bleiben.
In den wenigen Jahren eines Aufwuchses können verlorene Kernkompetenzen
nicht neu erworben werden.
In den wenigen Jahren eines Aufwuchses können komplexe Systeme nicht von
Grund auf eingeführt werden, denn Beschaffung und Ausbildung eines solchen
Systems dauert häufig länger als ein Jahrzehnt.
Dies gilt ganz besonders in einer Milizarmee.
Selbst wenn dannzumal die finanziellen Mittel plötzlich reichlich vorhanden
sein sollten, wird in den wenigen Jahren eines Aufwuchses nicht alles
Versäumte rechtzeitig nachgeholt werden können.
So denken und planen nicht nur wir.
So denkt und plant man auch in anderen Ländern.
Als neutraler Kleinstaat ausserhalb eines Militärbündnisses haben wir allen
Grund, hier auf der sicheren Seite zu bleiben.
Der Bundesrat hat heute zu unserem Finanzpapier Folgendes beschlossen:
Die finanziellen Aufwendungen bewegen sich grundsätzlich im Rahmen des
Finanzplanes.
Dem VBS sollen die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für eine
moderne und glaubwürdige Armee benötigt werden.
Bei markanten Aenderungen der Bedrohungslage oder der finanzpolitischen
Situation des Bundes ist eine Neubeurteilung jederzeit möglich.
Und: Die Restrukturierungskosten werden im Rahmen des Finanzplanes
aufgefangen, wobei VBS und EFD noch prüfen werden, ob und wie weit
Kreditreste des Jahres 2001 sowie Erlöse aus Liquidationsverkäufen
angerechnet werden können.
Die Lösung des Bundesrates heisst also, auf den kürzesten Nenner gebracht:
"4,3 Milliarden inklusive Restrukturierungskosten".
Der Bundesrat hat sich damit hinter die Armee XXI und ihren Ressourcenbedarf
gestellt.
Er hat damit ein wichtiges Zeichen gesetzt.
Er hat damit aber keinen Blanko-Check erteilt.
Er hat dem VBS kein Globalbudget gewährt.
Jedes einzelne Rüstungsprojekt muss auch weiterhin in ein Rüstungsprogramm
aufgenommen werden.
Der Bedürfnisnachweis für jedes einzelne Projekt kann damit wie bisher vom
Parlament hinterfragt werden.
Und das Parlament steuert das VBS auch weiterhin nicht nur über die
Verpflichtungs-, sondern auch über die Zahlungskredite, dh. über das Budget.
Die Armee XXI wird also nicht teurer als die jetzige Armee.
Wir werden keine NATO-Armee aufbauen, sondern die Kooperationsfähigkeit
gerade zur Wahrung der Unabhängigkeit einsetzen.
Die Armee XXI wird weiterhin auf die Hauptaufgabe der Verteidigung des
eigenen Territoriums ausgerichtet sein.
Hierfür ist die langfristige Investitionsplanung nun gemacht.
Und diese langfristige Investitionsplanung bewegt sich in jener
Grössenordnung, die den Bürgerinnen und Bürgern bekannt war, als sie am
vergangenen 26. November über die Umverteilungsinitiative abstimmten.
Wo hier die Sensation liegen soll, weiss ich wirklich nicht.
Ich komme zum zweiten Teil: zu den Beschlüssen des Bundesrates zu
Armeeleitbild und Militärgesetzgebung:
Sie kennen den Vorentwurf zum Armeeleitbild vom 21. Februar 2001, den wir
damals über Internet veröffentlicht haben.
Zu jenem Vorentwurf haben wir verschiedene informelle Konsultationen mit
direkt Betroffenen durchgeführt.
Wir haben begrüsst:
- die Konferenz der kantonalen Militär- und Zivilschutzdirektorinnen
und -direktoren;
- eine Delegation der economiesuisse, in der auch der Schweiz.
Gewerbeverband vertreten war;
- eine Delegation der Gewerkschaften (SGB, SMUV, VPOD);
- die Schweiz. Offiziersgesellschaft;
- sowie eine Arbeitsgemeinschaft der Unteroffiziersverbände.
Wir haben den Vorentwurf zum Armeeleitbild im Lichte dieser Konsultationen
überarbeitet.
Der heutige Vernehmlassungsentwurf stimmt mit dem Vorentwurf weitgehend
überein.
Ich komme jetzt auf vier wichtige Bereiche zu sprechen, in denen wir
teilweise Aenderungen vorgenommen haben.
Erstens: Unterstellung der Bataillone:
Im Heer sollen die Bataillone der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen -
wie von den Kantonen und anderen Partnern gefordert - den Brigaden, und
nicht den Lehrverbänden unterstellt werden.
Diese Aenderung soll die Miliz und ihre regionale Verankerung stärken.
Trotzdem sollen aber die Lehrverbände eine umfassende
Ausbildungsverantwortung für die Bataillone und Abteilungen ihrer
Truppengattung haben, indem die Kommandanten von Heer und Luftwaffe den
Rhythmus der Wiederholungskurse der Bataillone bei Brigaden bzw.
Lehrverbänden regeln.
Dadurch wird die Ausbildungsqualität verbessert, und die Milizkader können
sich auf die Führung von Verbänden konzentrieren.
Zweitens: Darstellung der Gliederung der Armee
Im Unterschied zum Vorentwurf finden Sie heute im ALB Abbildungen, aus denen
die Armeegliederung bis auf Stufe Bataillon hinunter ersichtlich ist.
Aus diesen Gliederungsbildern wird ersichtlich, dass im Heer 3 Infanterie-,
2 Gebirgsinfanterie-  und 3 Panzerbrigaden gebildet werden sollen.
Dabei enthalten diese 8 Kampf-Brigaden des Heeres sowohl aktive als auch
Reserve-Bataillone.
Die ursprünglich geplante Unterteilung in 6 aktive und 2 Reserve-Brigaden
wurde zu Gunsten von 8 gemischten Brigaden aufgegeben, weil dadurch die
Auslastung der Brigadestäbe in der ordentlichen Lage ausgeglichener ist.
Drittens: Kantonale Mitverantwortung.
Das Kapitel "Kantone" wurde im Konsens mit der Militärdirektorenkonferenz
überarbeitet.
Die kantonale Mitverantwortung wird als wesentliches Element des
Milizsystems bestätigt.
Sie kommt vor allem im Bereich der Militärverwaltung zum Tragen.
Die Formationen sollen möglichst nach kantonalen bzw. regionalen Kriterien
zusammengesetzt werden.
Mit den Kommandos der Territorialzonen haben die Kantone feste
Ansprechpartner.
Nach wie vor vollziehen die Kantone im Rahmen der Bundesverfassung die
Beschaffung der zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände. - Vorbehalten bleiben
künftige Aenderungen im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs.
Schliesslich sollen die Kantone der Armee weiterhin - aufgrund
abzuschliessender Leistungsvereinbarungen - ihre kantonalen Infrastrukturen,
(dh. Waffen- und Schiessplätze, Zeughäuser, etc.) zur Verfügung stellen.
Und viertens: Ausbildungsmodell
In den Konsultationen wurden verschiedene Fragen der Ausbildung
thematisiert, u.a. auch betreffend die Dauer einzelner Ausbildungsgänge.
Die Dauer der Rekrutenschule mit neu 24 Wochen wurde in den Konsultationen
als Maximallösung bezeichnet, jedoch von niemandem völlig abgelehnt.
Diese RS-Dauer ist auch im gegenwärtigen Entwurf enthalten.
Die 24 Wochen RS erlauben die Verbandsausbildung bis auf Stufe verstärkte
Kompanie, was die Voraussetzung für die Schulung der Stufen Bataillon und
teilweise Brigade im Wiederholungskurs bildet.
Für den Armeeangehörigen dürfte diese Lösung insofern attraktiv sein, als er
fast zwei Drittel seiner gesamthaft zu leistenden Diensttage bereits mit der
Rekrutenschule hinter sich bringen kann.
Diese Lösung ist auch wirtschaftsfreundlicher als die heutige.
Kontrovers war in den Konsultationen die Dauer der Unteroffiziersausbildung.
Hier sind im jetzigen Entwurf ein Modell mit 10 und eines mit 6 Monaten
enthalten.
Aber nicht im Sinne einer Alternative, sondern im Sinne einer nach Funktion
und Ausbildungsbedarf differenzierenden Lösung mit unterschiedlicher
Gradierung.
Die 10 bzw. 6 Monate verstehen sich dabei als Gesamtdauer ab Einrücken in
die RS.
Keine Kritik gab es in den Konsultationen für den vorgeschlagenen "Chef der
Armee".
Offenbar wurde verstanden, dass es sich hierbei nicht um den
Oberbefehlshaber nach Bundesverfassung handelt, sondern gewissermassen um
den "Konzernchef" der Armee in Friedenszeiten.
Offenbar hat man gemerkt, dass eine klare  Armeespitze die politische
Führung des Departementschefs nicht etwa behindert, sondern im Gegenteil
erleichtert.
Der heutige ALB-Entwurf verdeutlicht zudem, dass der Chef VBS auch unter den
neuen Departementsstrukturen "VBS XXI" die Geschäftsleitung des
Verteidigungs-Bereichs persönlich präsidieren wird.
Nun zum dritten Teil: zu den Beschlüssen des Bundesrates zum Leitbild
Bevölkerungsschutz und zum Bevölkerungsschutzgesetz:
Das Projekt Bevölkerungsschutz ist kein Bundesprojekt.
Die Reform des Bevölkerungsschutzes ist ein Projekt der Kantone unter der
Moderation des Bundes.
Primär sind die Kantone für den Bevölkerungsschutz verantwortlich.
Die wichtigsten Punkte der Reform sind:
Erstens: Der Bevölkerungsschutz ist ein ziviles  Verbundsystem zur
verstärkten Kooperation der Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr,
Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz bei der Bewältigung
von Katastrophen und Notlagen im Inland.
Daraus ergeben sich organisatorische Straffungen von Strukturen und
Führungsprozessen, vor allem beim Zivilschutz.
Eine zentrale Rolle spielen die zivilen Führungsorgane auf Stufe Gemeinde
oder Region.
Die Idee des Verbundsystems soll in einem Bundesgesetz über den
Bevölkerungsschutz verankert werden.
Zweitens: Zwischen Bund und Kantonen soll eine Aufgabenentflechtung
vorgenommen werden.
Der Bevölkerungsschutz wird auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet, und
er wird damit primär Sache der Kantone.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundes bleibt die Vorsorge gegen bewaffnete
Konflikte sowie gegen bestimmte Katastrophen.
Der Bund übernimmt zudem Koordinationsaufgaben, und er unterstützt die
Kantone wo nötig und sinnvoll, zB in der Ausbildung, der Forschung und der
Information.
Auch die Armee XXI wird weiterhin über Mittel zur Bewältigung von
Katastrophen und Notlagen verfügen. - Hier trägt der Bund eine subsidiäre
Mitverantwortung.
Drittens: Zwischen Bund und Kantonen soll eine klare Kostenteilung bestehen.
Dem Neuen Finanzausgleich entsprechend soll von der Beitrags- zur
Zuständigkeitsfinanzierung übergegangen werden.
Die budgetären Kosten des Zivilschutzes in Bund und Kantonen sind seit 1990
um rund 50 Prozent auf gut 300 Millionen Franken gesunken.
Künftig werden diese Kosten noch leicht weitersinken.
Bei Kantonen und Gemeinden ist insgesamt von rund 200 Millionen, beim Bund
von ca. 76 Millionen Franken pro Jahr auszugehen.
Die genauen Zahlen werden vor allem vom politischen Willen abhängen,
Synergien zwischen den Kantonen und mit dem Bund zu nutzen.
Und viertens: Der Zivilschutz soll ein optimiertes Dienstpflichtsystem und
eine noch zielgerichtetere Ausbildung erhalten.
Der Zivilschutz soll schlanker, aber effizienter werden.
Besonders hinzuweisen ist auf die gemeinsame Rekrutierung mit der Armee und
auf die breitere und deshalb teilweise etwas längere Ausbildung.
Ich komme zum Schluss:
Die beiden grössten Zukunftsprojekte des VBS, Armee XXI und
Bevölkerungsschutz, sind mit der Vernehmlassung von Leitbildern und
Gesetzesentwürfen an einem wichtigen Meilenstein angelangt.
Die Vernehmlassungsergebnisse werden dem Bundesrat helfen, im Herbst das
definitive Paket zu Handen des Parlaments zu schnüren.
Inzwischen gehen die Detailplanungen und die Vorbereitung der Transformation
weiter.
Wir werden uns auch bei den nachfolgenden Schritten bemühen, möglichst im
Konsens mit den massgebenden Kräften vorzugehen.
Alles mit dem Ziel, jene Armee und jenen Bevölkerungsschutz zu schaffen, die
den Sicherheitsinteressen unseres Landes, unserer Bürgerinnen und Bürger
entsprechen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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