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Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.5.2001

Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW)
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 02.05.01 das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bei den Kantonen, Parteien und
interessierten Organisationen bis Ende August das
Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die
Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) durchzuführen.

Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll das
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974
ablösen. Es sieht Unterstützungen zugunsten von Personen und
Haushalten vor, deren Marktzugang im Miet- und Eigentumsbereich aus
wirtschaftlichen oder sozialen Gründen erschwert ist. Dazu gehören
unter anderen Haushalte mit geringen Einkommen bzw. Vermögen,
kinderreiche Familien, betagte Menschen oder solche mit Behinderungen.
Ferner sollen die gemeinnützigen Wohnbauträger gestärkt sowie die
Wissensgrundlagen und die Markttransparenz verbessert werden.
Gegenüber den aktuellen WEG-Massnahmen  werden damit für die künftige
Wohnungspolitik die Ziele enger gesteckt. An die Stelle der
allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus tritt die gezielte
Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer, und auf
bisherige WEG-Massnahmen wie die Unterstützung des vorsorglichen
Landerwerbs oder die Erschliessungshilfen soll verzichtet werden. Eine
wichtige Änderung betrifft das Förderungsmodell für den
Mietwohnungsbereich. Es wird vorgeschlagen, das mit Grundverbilligung,
Zusatzverbilligung und periodisch steigenden Mietzinsen operierende
WEG-Modell durch ein einfaches Darlehensmodell zu ersetzen. Ferner
sieht der Entwurf vor, die Förderung stärker auf Wohnungserneuerungen
und auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

Die Artikel 108 und 41 BV verpflichten den Bund zu einer dauerhaften
Verantwortung in der Wohnungsversorgung. Diese Aufgabenzuweisung ist
im Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben
zwischen dem Bund und den Kantonen" (NFA) überprüft und im vergangenen
Jahr mit Entscheid des Politischen Steuerungsorgans zum NFA bestätigt
worden. Die Situation im Wohnungswesen hat sich gegenüber früheren
Perioden zwar verbessert, doch bestehen weiterhin Unzulänglichkeiten.
Sie betreffen unter anderem hohe Wohnkosten, ein zu kleines Angebot
für benachteiligte Haushalte, Erneuerungsdefizite, eine geringe
Eigentumsquote und Finanzierungsschwierigkeiten der gemeinnützigen
Wohnbauträger. Mit der neuen Gesetzesgrundlage will der Bund zum Abbau
dieser Defizite beitragen. Der Entwurf berücksichtigt die
Schwierigkeiten der Förderung im Umfeld der letzten Immobilienkrise
und die Empfehlungen der Eidg. Wohnbaukommission.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Peter Gurtner, Direktor Tf 032/654'91'81