Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Eduard Gnesa wird Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen

Der Bundesrat hat am Mittwoch Eduard Gnesa zum Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA) gewählt. Der bisherige Stellvertretende Generalsekretär des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) wird sein neues Amt am 1. Oktober 2001 antreten.

Der 48jährige Gnesa, von Brione Verzasca, wuchs in Steg (VS) auf. Nach juristischen Studien an der Universität Freiburg (Dr. iur.) begann er seine berufliche Laufbahn 1980 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Dienst für die Totalrevision der Bundesverfassung. 1984 wurde er zum Oberassistenten am Seminar für öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Bern ernannt. 1989 wechselte er als wissenschaftlicher Adjunkt zum Bundesamt für Justiz. Zwei Jahre später trat Gnesa ins Generalsekretariat des EJPD über, wo er als Fachreferent, Koordinator und wissenschaftlicher Berater der Departementsleitung im Bereich Migrationsrecht und –politik wirkt. Seit dem 1. Mai 1997 ist er Stellvertretender Generalsekretär des Departementes.

Als Fachmann in Asyl- und Ausländerfragen, der zugleich über grosse Verwaltungserfahrung verfügt, wirkte Gnesa in verschiedenen Expertenkommissionen mit, u.a. in den Expertenkommissionen Migration ("Kommission Hug") und "neues Asylgesetz". Er leitete die Arbeitsgruppe, welche die Mandate der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlinge, der Eidgenössischen Ausländerkommission und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus aufeinander abstimmte. Ferner war er Mitglied der Arbeitsgruppe "Europäische Sicherheitszusammenarbeit".

Gnesa wird im BFA die Nachfolge von Direktor Peter Huber antreten, der auf Ende September 2001 seinen Rücktritt erklärt hat.

Der BFA-Direktor leitet das Kompetenzzentrum des Bundes für Zulassung, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Integration und Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Er entwickelt Strategien zur Bewältigung des zunehmenden Wanderungsdruckes. Er ist überdies zuständig für die Konzipierung einer Ausländer- und Arbeitsmarktpolitik, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einheimischer und ausländischer Wohnbevölkerung zum Ziel hat. Die Umsetzung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der Europäischen Union und die Massnahmen zur besseren Integration in der Schweiz lebender Ausländerinnen und Ausländer gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich.

Bern, 2. Mai 2001