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Vernehmlassung zur Änderung des Zivildienstgesetzes eröffnet

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.5.2001

Vernehmlassung zur Änderung des Zivildienstgesetzes eröffnet

Der Bundesrat hat den Entwurf zur Änderung des Zivildienstgesetzes in
die Vernehmlassung gegeben. Hauptpunkte des Revisionsentwurfs sind
eine kla-rere Regelung des Verfahrens der Zulassung zum Zivildienst
und der Zulas-sungsvoraussetzungen, sowie die Reduktion der Dauer des
Zivildienstes. Zu-dem soll im Gesetz geregelt werden, welche Ziele die
Zivildiensteinsätze erfül-len sollen.

Die Rahmenbedingungen des Zivildienstes werden in vielfacher Hinsicht
durch das geltende Militärrecht definiert. Die Anpassungen des
Militärgesetzes im Hinblick auf die Realisierung der Armee XXI
bedingen deshalb auch Änderungen des Zivildienstgesetzes. Gleichzeitig
haben auch die Erfahrungen im Vollzug des Zivildienstes seit dessen
Einführung im Jahr 1996 einen gewissen Anpassungsbedarf aufgezeigt.
Als das Gesetz erarbeitet wurde, konnte nicht auf Vorbilder in der
Schweiz zurückgegriffen werden. In den viereinhalb Jahren seit seiner
Einführung hat sich gezeigt, dass einzelne Bestimmungen nicht mit der
nötigen Klarheit formuliert sind, dass im Vollzug eine Reihe
zusätzlicher Bestimmungen notwendig sind, die das bisherige Gesetz
nicht enthält, und dass einzelne Normen an die Erfahrungen im Vollzug
angepasst werden sollten. Es geht mit der angestrebten Revision
deshalb auch darum, das Gesetz für seine langfristige Anwendung zu
optimieren und wo nötig zu korrigie-ren.
Militärdienstpflichtige werden nach den Vorschriften des Gesetzes nur
dann zum Zivildienst zugelassen, wenn sie glaubhaft darlegen, dass sie
den Militärdienst nicht mit ihrem Gewis-sen vereinbaren können. Was
unter dem Begriff des Gewissens zu verstehen ist und wann ein
Gewissenskonflikt glaubhaft dargelegt ist, dazu äussert sich das
Gesetz bisher nicht. Die Zulassungsbehörden haben zu dieser Frage in
der Praxis aber einheitliche Kriterien erar-beitet, welche nun ins
Gesetz aufgenommen werden. Damit werden die Beurteilungskriterien nach
aussen hin transparent gemacht.
Der Zivildienst soll von der Idee her mehr sein als ein
Beschäftigungsprogramm für Militär-dienstverweigerer. Er stellt ein
beachtliches Arbeitskräftepotenzial dar, welches für die Er-füllung
wichtiger öffentlicher Aufgaben genutzt werden soll. Die Ziele, zu
deren Erreichung der Zivildienst beitragen soll, werden deshalb neu
ins Gesetz aufgenommen. Namentlich soll der Zivildienst Beiträge
leisten, um den sozialen Zusammenhang zu stärken, die natürlichen
Lebensgrundlagen zu erhalten, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern
und das kulturelle Erbe zu erhalten. Der Zivildienst soll zudem
künftig als ziviles Instrument der Sicherheitspoli-tik des Bundes
wahrgenommen werden. Vermehrt soll er zudem in Koordination mit
beste-henden Institutionen zur Bewältigung von Katastrophen und
Notlagen eingesetzt werden können.
Der Faktor, um den der Zivildienst länger ist als die Dauer der nicht
geleisteten Militärdienst-tage, soll von 1,5 auf 1,3 herabgesetzt
werden. Dies entlastet die Wirtschaft und insbeson-dere die KMU etwas,
bei welchen die vielmonatigen Zivildiensteinsätze einzelner
Mitarbeiter öfters zu grossen Problemen führen. Zudem soll verhindert
werden, dass Zivildienstleistende künftig massiv schlechter gestellt
werden als Militärdienstverweigerer ohne anerkannte Ge-wissensgründe,
welche nach der Revision des allgemeinen Teils des Schweizerischen
Straf-gesetzbuches zu Geldstrafen verurteilt werden und diese
Geldstrafe in Form gemeinnütziger Arbeit ableisten können.
Analog den Bestimmungen des Militärgesetzes soll künftig auch das
Ableisten des Zivildien-stes in einem einzigen Einsatz (Durchdienen)
möglich werden.
Zulassungsgesuche sollen künftig bereits vor der Rekrutierung
eingereicht werden können. Damit wird die Voraussetzung dafür
geschaffen, dass das Zulassungsverfahren zum Zivil-dienst auf den
neuen Ablauf der Rekrutierung für die Armee XXI abgestimmt wird.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Juli 2001. Unterlagen können
bezogen werden bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst,
Uttigenstrasse 19, 3600 Thun, Telefon 033 228 19 99.

Auskünfte:
Dr. Samuel Werenfels, Leiter Zivildienst, Thun, Tel. 033 228 19 90