Verletzungen des Arbeitsgesetzes: Migros hat nötige Korrekturen beschlossen
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 26.4.2001
Verletzungen des Arbeitsgesetzes: Migros hat nötige Korrekturen
beschlossen
Auf Wunsch der Direktion des Migros-Genossenschaftsbundes (MGB) hat am
25. April 2001 in Bern unter der Leitung von Staatssekretär David Syz
ein Gespräch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
stattgefunden. Das seco wurde über die Existenz von
Zweitarbeitsverträgen der Migros mit Arbeitnehmenden und über die
inzwischen eingeleiteten Massnahmen gegen diese Praxis orientiert.
Parallele Zweitarbeitsverträge verstossen dann gegen das
Arbeitsgesetz, wenn sie gesamthaft die gesetzlichen Bestimmungen über
Höchstarbeitszeiten und Überzeit nicht einhalten. Die Vertreter des
MGB haben das seco darüber informiert, dass es in verschiedenen
Migros-Genossenschaften solche Zweitarbeitsverträge gibt, und dass in
einigen Fällen das Arbeitsgesetz nicht eingehalten wurde.
Der MGB hat dem seco verschiedene Massnahmen präsentiert, die sofort
eingeleitet und umgesetzt werden, um die bestehenden Zweitverträge zu
beenden. Überall wo Rechtsvorschriften verletzt wurden, soll der
gesetzliche Arbeitnehmerschutz wieder voll hergestellt werden.
Das seco stellt mit Befriedigung fest, dass die Migros schnell
reagiert und die nötigen Massnahmen bereits eingeleitet hat. Das seco
wird sein Fachwissen den Migros-Genossenschaften und den zuständigen
kantonalen Vollzugsstellen für das weitere Vorgehen und
Koordinationsaufgaben zur Verfügung stellen.
Auskünfte:
Daniel Veuve, Chef Rechtsdienst Arbeitsbedingungen, 031 322 29 31,
Alan E. Kocher, Informationschef seco, 031 322 29 02