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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Interkantonale Polizeieinsätze zu Gunsten des Bundes

Der Bundesrat erhöht Abgeltung

Der Bundesrat hat auf Ersuchen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren beschlossen, die Abgeltung für die Kantone bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes auf den 1. Juni 2001 zu erhöhen. Die Kantone erhalten pro Tag und eingesetzten Polizeibeamten neu CHF 400.- statt wie bisher CHF 200.-.

Ausserdem wurde die bisherige Praxis der Spesenentschädigung übernommen und damit eine effektive Angleichung an die kantonale Regelung erreicht. Den Kantonen werden somit die Kosten für Verpflegung, Übernachtung sowie An- und Rückreise vergütet. Diese Anpassungen hat der Bund in die Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120.6) aufgenommen.

Ausschlaggebend für die Entscheid des Bundesrates war, dass die Kantone ihrerseits beschlossen haben, die Abgeltung bei gegenseitigen Hilfeleistungen von CHF 75.- auf CHF 400.- heraufzusetzen. Dieser Regelung sind bisher 19 Kantone beigetreten. Mit der Heraufsetzung der Pauschale wird sichergestellt, dass dem Bund auch in Zukunft bei Bedarf genügend Polizeikräfte aus den Kantonen zur Verfügung stehen.

Die letzten interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes erfolgten während der Sondersession der UNO-Generalversammlung im Juni 2000 in Genf sowie anlässlich der WTO-Ministerkonferenz und des Jubiläums zum 50-jährigen Bestehen des Welthandelssystems im Mai 1998.

Bern, 25. April 2001

 

Weitere Auskünfte:

Christian Gerber, Bundessicherheitsdienst, Tel. 031 323 96 41