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Erster Bericht der Schweizerischen Regierung zur Umsetzung des Rahmen-übereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Bern, 25. April 2001

Pressemitteilung

Erster Bericht der Schweizerischen Regierung zur Umsetzung des
Rahmen-übereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Der Bundesrat hat den Ersten Bericht der Schweizerischen Regierung zur
Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten verabschiedet. Dieser gibt Auskunft über die Situation der
nationalen Minderheiten sowie über die in der Schweiz zur Durchführung der
im Rahmenübereinkommen verankerten Grundsätze getroffenen Gesetzgebungs- und
sonstigen Massnahmen. Der Bericht wird dem Generalsekretär des Europarates
übermittelt.

Die Schweiz ist dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz
nationaler Minderheiten 1998 beigetreten. Es handelt sich dabei um das erste
multilaterale Instrument mit gesetzlicher Bindungskraft, das ausschliesslich
dem Schutz nationaler Minderheiten dienen soll. Das Rahmenübereinkommen hält
die Grundsätze und Zielsetzungen fest, zu deren Einhaltung und Förderung
durch nationale Gesetzgebung und geeignete Regierungstätigkeit sich die
Vertrags-staaten verpflichtet haben, um den Schutz der nationalen
Minderheiten zu gewährleisten.

Der Erste Bericht der Schweizerischen Regierung enthält insbesondere
Informationen über die demographische Struktur des Landes und die nationalen
Minderheiten sowie über die Art und Weise, in der die Schweiz beabsichtigt,
die Diskriminierung zu bekämpfen, die volle und effektive Gleichbehandlung
zwischen den Mitgliedern von Mehrheit und nationaler Minderheiten zu
fördern, die Kultur und Identität der nationalen Minderheiten zu wahren und
zu entwickeln, den Angehörigen nationaler Minderheiten das Recht auf
friedliche Versammlung, auf Vereinigungsfreiheit, auf freie
Meinungsäusserung sowie auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu
gewährleisten, die Verwendung der Minderheitensprachen zu garantieren und
die Teilnahme der nationalen Minderheiten am kulturellen Leben und an den
öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen.

Der Bericht kann demnächst unter folgenden Internetadressen eingesehen
werden:
Deutsche Version: http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/recent/rep/human.html
Französische Version: http://www.eda.admin.ch/eda/f/home/recent/human.html
Italienische Version: http://www.eda.admin.ch/eda/i/home/recent/human.html

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
DV_Menschenrechte@eda.admin.ch

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN