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Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit: mehrheitliche Zustimmung

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 25.4.2001

Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit: mehrheitliche
Zustimmung

Der Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wird von der
Mehrheit der  in der Vernehmlassung befragten Kreise positiv
aufgenommen. Namentlich die grosse Mehrheit der Kantone, der Linken
und einige Arbeitgeberkreise (Bauhhaupt- und Baunebengewerbe) stellen
sich dahinter. Dagegen wurden von bürgerlichen Parteien und den
übrigen Arbeitgeberverbänden Vorbehalte geäussert. Sie beurteilen
einige Massnahmen als unverhältnismässig oder als unangemessen.
Zahlreiche Befragte wiesen ausserdem auf die Bedeutung einer
Informationspolitik hin.

Die Reaktionen zu den fünf vorgesehenen Massnahmenkategorien können
folgendermassen zusammengefasst werden:

1. Die administrativen Erleichterungen für Dienstleistungen im
Haushalt: das Beitragsgutschriftverfahren stiess praktisch auf keine
Opposition, wenn auch in einigen Antworten Zweifel an der Effizienz
dieser Massnahme geäussert wurden, weil steuerliche Anreize fehlten.
Von bürgerlicher Seite wurde zum Teil verlangt, dass solche
Tätigkeiten bis zu einem gewissen Betrag befreit werden sollten.

2. Die Verstärkung der Kontrollkompetenzen der paritätischen und
tripartiten Kommissionen: diese Massnahmenkategorie wurde von der
Mehrheit der befragten Kreise positiv aufgenommen. Die Linke und die
Mehrheit der Kantone unterstützten sie (die meisten Kantone verlangten
allerdings, dass die Frage der Finanzierung überarbeitet werde).
Dagegen äusserten die bürgerlichen Parteien und die meisten
Arbeitgeberverbände Vorbehalte zur Schaffung von tripartiten
Kommissionen oder lehnten diese gar kategorisch ab. Nur die
Arbeitgeber des Bauhaupt- und Baunebengewerbes betonten die
Notwendigkeit eines solchen Instrumentes für einen wirksamen Kampf
gegen die Schwarzarbeit.

3. Die begrenzte Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht zur
Mitteilung der Resultate der Arbeitgeberkontrollen: die begrenzte
Vernetzung der Administrativdaten wird weitgehend gebilligt, auch wenn
einige betonten, dass sie nur von beschränktem Interesse sei. Der
Austausch der Resultate der Arbeitgeberkontrollen stiess ebenfalls auf
vorwiegend positive Reaktionen. Die wenigen Vorbehalte, die angebracht
wurden, kamen namentlich aus Arbeitgeberkreisen.

4. Die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit: alle befragten
Kreise waren sich einig, dass es nicht nötig sei, die
Scheinselbständigkeit auf Gesetzesstufe zu definieren. Die Mehrheit
billigte den Vorschlag, Scheinselbständigkeit als einen Fall von
unerlaubter Arbeit zu qualifizieren.

5. Die Verschärfung der Sanktionen: dieser Vorschlag erhielt insgesamt
in den Stellungnahmen die Unterstützung der grossen Mehrheit, mit
einigen Vorbehalten von Arbeitgeberseite (welche namentlich die im
Bereich der ausländischen Arbeitskräfte vorgesehenen Sanktionen als zu
streng bezeichneten). Dagegen verlangte die Linke noch schärfere
Sanktionen. Die „horizontale“ Sanktion, also der Ausschluss von
Vergabearbeiten des öffentlichen Beschaffungswesens, wurde von den
Kantonen und der Linken praktisch einhellig gutgeheissen, während vor
allem die Arbeitgeberseite (ausser dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
und die Wettbewerbskommission sie ablehnten.

Der Bundesrat hat dem eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den
Auftrag erteilt, aufgrund der Resultate der Vernehmlassung bis Ende
2001 die Botschaft zum Entwurf des Bundesgesetzes gegen die
Schwarzarbeit zu verfassen.

Website: Vollständiger Bericht über die Resultate des
Vernehmlassungsverfahrens:
http://www.seco-admin.ch/seco/seco2.nsf/dieSeite/AB_AMP?OpenDocument&l
Þ&HauptRessort=6

Auskünfte:
Anne Küng Gugler, Sekretärin der eidgenössischen Arbeitsgruppe
"Bekämpfung der Schwarzarbeit", Staatssekretariat für Wirtschaft, Tel.
031 322 27 85