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Für einen flexibleren Milchmarkt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.4.2001

Für einen flexibleren Milchmarkt

Die vom Bundesrat eingesetzte Beratende Kommission Landwirtschaft hat
die
Zwischenberichte ihrer Arbeitsgruppen geprüft und Empfehlungen zur
Optimierung der agrarpolitischen Instrumente in den Bereichen Märkte,
Direktzahlungen, Strukturverbesserungen und Soziales verabschiedet.
Nach Ansicht der Kommission sollen unter anderem mehr Flexibilität im
Milchmarkt ermöglicht sowie die Perspektiven für dynamische Betriebe
verbessert werden.
An ihrer Sitzung vom 20./21. April hat sich die Beratende Kommission
Landwirtschaft noch einmal für eine konsequente Weiterentwicklung der
Agrarpolitik gestützt auf die Vorgaben der AP 2002 ausgesprochen. Die
Kommission ist der Auffassung, dass vor grundlegenden Änderungen die
heutige Politik zu konsolidieren ist. Für die nächste Etappe 2003 bis
2007 sollen darum
blosse Feinabstimmungen der heutigen Instrumente vorgeschlagen werden.
Eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer
Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft sei anzustreben, von neuen
Subventionstatbeständen grundsätzlich abzusehen. Vor diesem
Hintergrund hat die Kommission Vorschläge der Arbeitsgruppen für eine
Optimierung der agrarpolitischen Massnahmen durchberaten. Sie
unterstützt die folgenden Massnahmen:
• Der Bundesrat soll künftig nicht mehr verpflichtet sein, einen
Zielpreis für die Milch festzulegen. Der Zielpreis verliere nach dem
Übergang in die neue Milchmarktordnung an Bedeutung, begründet die
Kommission ihre Empfehlung für eine „Kann-Formulierung“ im Gesetz.
• Bei der Milchkontingentierung soll ebenfalls mit einer
„Kann-Formulierung“ besser auf
künftige Entwicklungen reagiert werden können. Die Kommission
unterstützt deshalb den Vorschlag für mehr Flexibilität.
• Die Kommission ist grundsätzlich der Meinung, dass die
Strukturverbesserungs-Massnahmen auf dynamische Betriebe ausgerichtet
werden sollen.
• Im Bereich der Sozialmassnahmen wünscht die Kommission, dass der
Bund Beiträge für Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen von
Landwirten gewähren kann. Die Beiträge sollen entrichtet werden, wenn
die Umschulung auf einen ausserlandwirtschaftlichen
Beruf erfolgt. Die Idee einer Betriebsaufgabeentschädigung wird
unterstützt, um Strukturverbesserungen zu erreichen. Die Machbarkeit
und Ausgestaltung der neuen Entschädigung bedürften aber zusätzlicher
Abklärungen.
• Damit die regionalen Bedürfnisse noch verstärkt berücksichtigt
werden können empfiehlt die Kommission, dass der Bund bei den
Direktzahlungen künftig auch Regionsbeiträge ausrichten kann.
Noch keine Beschlüsse gefasst hat die Kommission zu den Vorschlägen
der Arbeitsgruppe
bezüglich Limiten und Grenzwerte für Direktzahlungen sowie bezüglich
einer allfälligen Umlagerung von Flächenbeiträgen zu Beiträgen pro
standardisierter Arbeitskraft. Bis zu ihrer nächsten Sitzung Mitte Mai
hat sie dazu weitere Unterlagen einverlangt.

Auskünfte:
Staatsrat Urs Schwaller, Präsident Beratende Kommission, Tel. 026 /
305 31 00, ab 16.30 Uhr