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Lockerung der Schutzmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.4.2001

Lockerung der Schutzmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

Aufgrund einer neuen Risikobeurteilung der Situation um die Maul- und
Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für Veterinärwesen die
Schutzmassnahmen gegenüber Frankreich und Irland.
In Frankreich und Irland sind seit einem Monat keine neuen Fälle von
Maul- und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Risikoanalyse des
BVET erlaubt jetzt die Lockerung der Schutzmassnahmen gegenüber diesen
Ländern.
So darf aus Frankreich und Irland ab sofort wieder Rind- und
Lammfleisch importiert werden. Von dieser Lockerung ausgeschlossen
bleibt allerdings Fleisch aus den Regionen, die direkt von der Maul-
und Klauenseuche betroffen waren.
Lebende Klauentiere dürfen nach wie vor aus dem ganzen Gebiet der EU
nicht importiert werden, mit Ausnahme von Kälbern und Schweinen aus
der Genfer Freizone zur direkten Schlachtung.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96