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Maul- und Klauenseuche: Lockerung Schutzmassnahmen

Lockerung der Schutzmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

Aufgrund einer neuen Risikobeurteilung der Situation um die Maul- und
Klauenseuche in Europa lockert das Bundesamt für Veterinärwesen die
Schutzmassnahmen gegenüber Frankreich und Irland.

In Frankreich und Irland sind seit einem Monat keine neuen Fälle von Maul-
und Klauenseuche mehr aufgetreten. Eine neue Risikoanalyse des BVET erlaubt
jetzt die Lockerung der Schutzmassnahmen gegenüber diesen Ländern.

So darf aus Frankreich und Irland ab sofort wieder Rind- und Lammfleisch
importiert werden. Von dieser Lockerung ausgeschlossen bleibt allerdings
Fleisch aus den Regionen, die direkt von der Maul- und Klauenseuche
betroffen waren.

Lebende Klauentiere dürfen nach wie vor aus dem ganzen Gebiet der EU nicht
importiert werden, mit Ausnahme von Kälbern und Schweinen aus der Genfer
Freizone zur direkten Schlachtung.

Bern, den 23. April 2001

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96