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Die HSK veröffentlicht ihren Jahresbericht

MEDIENMITTEILUNG

Die HSK veröffentlicht ihren Jahresbericht

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht
ihren neuen Jahresbericht und äussert sich darin über wesentliche Aspekte
der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in den schweizerischen
Kernanlagen und bei den Transporten abgebrannter Brennelemente im Jahr 2000.
Der Zustand und die Betriebsführung der Kernanlagen wie auch die Abwicklung
der Transporte werden als gut bezeichnet. Die HSK erachtet es als Ziel, dass
der hohe Sicherheitsstandard der Kernanlagen auch in Zukunft aufrecht
erhalten bleibt. Ein besonderes Augenmerk widmet die HSK bei ihrer Aufsicht
dem technischen Zustand der Anlagen sowie den betrieblichen Abläufen, der
Organisation und der Ausbildung des Personals.

Die HSK legt in ihrem Jahresbericht dar, dass die Mengen der an die Umgebung
abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke
und am Paul Scherrer Institut (PSI), welches in Würenlingen und Villigen
mehrere Anlagen zur nuklearen Forschung und zur Behandlung radioaktiver
Stoffe betreibt, sehr gering waren und weit unterhalb der behördlichen
Grenzwerte lagen. Beim Strahlenschutz wurden in allen schweizerischen
Kernanlagen tiefe Werte für die Kollektivdosen des Personals (Summe aller
individuellen Strahlendosen der in einer Kernanlage beschäftigten Personen)
erzielt. Dies war möglich dank den radiologischen Abschirmmassnahmen, der
gründlichen Planung der Arbeiten und dem Befolgen der behördlichen
Forderungen. Auch die Jahresgrenzwerte für die individuellen Strahlendosen
des Personals wurden sowohl in den Kernkraftwerken als auch am PSI
eingehalten.

In ihrem Jahresbericht nimmt die HSK Stellung zum Zustand, Betrieb und zur
Führung der schweizerischen Kernkraftwerke und des PSI. Die HSK bezieht sich
in ihrer Beurteilung auf die geltenden Vorschriften und den Stand von
Wissenschaft und Technik. Generell kann festgehalten werden, dass der
Gesamteindruck zur Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen gut ist. Die
HSK hatte im Jahr 2000 in den schweizerischen Kernanlagen 8 Vorkommnisse
(Vorjahr: 16) gemäss den HSK-Richtlinien zu klassieren. Diese Vorkommnisse
waren von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung und wurden auf der
international gebräuchlichen, achtstufigen Bewertungsskala INES der
untersten Stufe 0 zugeordnet. 7 dieser Vorkommnisse waren in den
Kernkraftwerken zu verzeichnen, darunter eine automatische
Schnellabschaltung im KKW Leibstadt am 31. August 2000; ein Vorkommnis
ereignete sich im PSI.

Im Jahr 2000 fanden zwölf Transporte abgebrannter Brennelemente per
Eisenbahn in die Wiederaufarbeitungsanlage im französischen La Hague statt.
Alle Transporte wurden unter Berücksichtigung der von der HSK geforderten
Auflagen durchgeführt. Die HSK hat die Transporte beaufsichtigt und war für
die Freigaben zuständig. Es traten keine unzulässigen Kontaminationen auf,
d.h. die Sauberkeitslimite von 4 Bq/cm2 (Kontaminationsgrenzwert) wurde bei
allen Transporten eingehalten.

Auf Veranlassung der HSK dürfen seit Frühjahr 2000 bis zum heutigen Tag
keine Transporte abgebrannter Brennelemente von der Schweiz zur
Wiederaufarbeitungsanlage der englischen Betreiberfirma BNFL in Sellafield
durchgeführt werden. Dieser Zustand wird solange aufrecht erhalten bleiben,
bis sich die HSK davon überzeugt hat, dass BNFL die von der englischen
Aufsichtsbehörde (Nuclear Installation Inspectorate, NII) geforderten
Bedingungen wahrnimmt und erfüllt. Die HSK wird am 19. und 20. April 2001
Gespräche mit dem NII führen und die Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield
besuchen.

Das Zentrale Zwischenlager (ZZL) in Würenlingen konnte im Jahre 2000 den
Betrieb noch nicht aufnehmen. Für eine Freigabe der HSK waren noch
Betriebsdokumente und Verfahrensvorschriften zu erstellen, die Installation
der Brandschutzeinrichtungen zu vervollständigen sowie der Nachweis zu
erbringen, dass die höher als ursprünglich vorgesehenen Behältertemperaturen
die Strukturen der Lagerhalle nicht schädigen. Bei der Schmelz- und
Verbrennungsanlage sind noch Anpassungen notwendig, insbesondere zur
Erfüllung der Luftreinhalteverordnung.

Der Jahresbericht 2000 der HSK ist bei deren Geschäftsstelle in Würenlingen
unter der Postadresse "HSK; 5232 Villigen-HSK" erhältlich. Vorerst liegt er
in deutscher Sprache vor. Die französische und englische Übersetzung wird in
wenigen Wochen verfügbar sein. Die HSK bietet ihren Jahresbericht zusätzlich
auf Internet unter der Adresse www.hsk.psi.ch an.

Bern / Würenlingen, 19. April 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Ulrich Schmocker, stv. Direktor der HSK; Telefon: 056 310 39 64
Anton Treier, Informationsbeauftragter der HSK; Telefon: 056 310 38 70

Beilagen:
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