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Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan)

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 11.4.2001

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban
(Afghanistan)

Der Bundesrat hat entschieden, die Verordnung über Massnahmen
gegenüber den Taliban (Afghanistan) vom 2. Oktober 2000 abzuändern und
folgende zusätzlichen Massnahmen einzuführen:

- Verbot der Gewährung von technischer Beratung, Hilfe oder Ausbildung
bezüglich der militärischen Aktivitäten der Taliban (zusätzlich zum
bereits bestehenden Rüstungsembargo)
- Verbot der Lieferung der chemischen Verbindung Essigsäureanhydrid
nach Afghanistan (diese Substanz wird in der Opiumproduktion
verwendet)
- Ausweitung des Luftverkehrsembargos
- Verbot der Geschäftstätigkeit der Ariana Afghan Airlines in der
Schweiz
- Verbot der Vertretungen der Taliban in der Schweiz
- Verbot der Einreise in und der Durchreise durch die Schweiz für
hochrangige Vertreter der Taliban

Zudem wurde die Liste der juristischen und natürlichen Personen, deren
Gelder in der Schweiz zu sperren sind, auf rund 170 Namen ausgeweitet
(Anhang der Pressemitteilung auf dem Internet).

Mit dieser Verordnungsänderung setzt die Schweiz die vom
UNO-Sicherheitsrat mit Resolution 1333 (2000) beschlossenen Massnahmen
autonom um.

Auskünfte:
Roland E. Vock, seco, Exportkontrollpolitik und Sanktionen, Tel. 031
324 07 61