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Der Bundesrat bekräftigt sein Vorgehen zu Schengen/Dublin

Der Bundesrat hat am Mittwoch von einem Papier betreffend Verhandlungen mit der Europäischen Union in den Bereichen polizeiliche/justizielle Zusammenarbeit und Asyl/Migration (Schengen/Dublin) Kenntnis genommen. Dabei würdigte er namentlich die Resultate der bisherigen Expertengespräche und die jüngsten positiven Signale aus Brüssel. Der Bundesrat ist aufgrund dieser Elemente überzeugt, dass der eingeschlagene Weg, Verhandlungen mit der EU über eine Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin anzustreben, im Interesse einer optimalen innerern Sicherheit liegt. Er erwartet dazu auch die Stellungnahme der Kantone zu einem Vorverhandlungsmandat. Sie wird in den nächsten Tagen abgegeben.

Was ist Schengen und was bringt es?

Das Schengener Vertragswerk umfasst die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen, eine gemeinsame Visa- und Asylpolitik, eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit und einen Informationsaustausch über gesuchte oder unerwünschte Personen. Das durch den Wegfall der stationären inneren Grenzkontrollen entstehende allfällige Sicherheitsdefizit würde durch flankierende Massnahmen ausgeglichen. Schengen lässt den Mitgliedstaaten die Freiheit, diese flankierenden Sicherheitsmassnahmen selber zu gestalten.

Nimmt die Schweiz an Schengen teil, ist davon auszugehen, dass sie wie ein Mitgliedstaat behandelt wird. Sie wird das ganze System übernehmen müssen. Auch die Schweiz wird das durch den Wegfall von stationären Grenzkontrollen entstehende Sicherheitsdefizit durch flankierende Massnahmen ausgleichen müssen. Diese Frage wird zur Zeit im Rahmen von USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) und in Absprache mit den Kantonen vertieft geprüft. Die Warenkontrolle an den Grenzen würde auch bei einem Abbau der Personenkontrolle und beim Einsatz von flankierenden Massnahmen aufrecht erhalten. Aber es gibt auch einen wesentlichen Unterschied zur Mitgliedschaft: Die Schweiz wird zwar bei der Vorbereitung neuer Lösungen mitarbeiten können, aber sie wird nicht mitentscheiden dürfen.

Eine Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin entspräche der allgemeinen integrationspolitischen Marschrichtung des Bundesrates und damit namentlich auch dem Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Personenfreizügigkeit ist eine wesentliche politische Voraussetzung für den gemäss "Schengen" vorgesehenen Abbau der Grenzkontrollen.

Weitere Klärungen nötig

Der Bundesrat befasste sich am Mittwoch mit einer Reihe von weiteren Fragen (u. a. Datenschutz, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Amts- und Rechtshilfe). Er stellte fest, dass noch weitere Klärungen nötig sind. Sie sollen so bald wie möglich analysiert werden.

In diesem Rahmen ist ein zweites Treffen auf Expertenebene mit Vertretern der Europäischen Kommission geplant. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Mai erneut mit dem Thema befassen und Vor-Verhandlungsmandate verabschieden lassen.

Bern, 11. April 2001

 

Weitere Auskünfte:

Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin Bundesamt für Justiz, Telefon 031 322 41 34