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Armee XXI: Keine obligatorischen Übungen für Pistolenschützen

3003 Bern, 11. April 2001

Medieninformation

Armee XXI: Keine obligatorischen Übungen für Pistolenschützen

 Pistolenträger sind auch in der Armee XXI nicht schiesspflichtig. Dies hat
die Geschäftsleitung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) beschlossen. Wie bis anhin gilt die Schiesspflicht für alle
Sturmgewehrträger.

Eine Arbeitsgruppe erarbeitete verschiedene Varianten für die Zukunft der
ausserdienstlichen Schiesspflicht. Das Gremium aus Politikern, Armee- und
Schützenvertretern wollte alle Angehörigen der Armee zu jährlich einer
ausserdienstlichen Schiessübung mit der persönlichen Waffe verpflichten.
Demnach hätten künftig auch alle Pistolenträger das Obligatorische
absolvieren müssen. Von einem solchen Entscheid wären vor allem höhere
Unteroffiziere und Offiziere betroffen gewesen; deren persönliche Waffe ist
die Pistole.
Die Geschäftsleitung des VBS hat sich anders als die Arbeitsgruppe
entschieden: Wie bisher sind lediglich alle Gewehrträger schiesspflichtig,
das bedeutet in der Armee XXI gut 150'000 Sturmgewehrschützen. Auch an der
schweizerischen Praxis, die persönliche Waffe zu Hause aufzubewahren, soll
festgehalten werden.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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