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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung der Neuenburger Verfassung

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons Neuenburg zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten hatten die totalrevidierte Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 angenommen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Die neue Verfassung gibt zudem dem Kanton und den Gemeinden eine Reihe sozialer Ziele und Aufgaben vor und enthält einen detaillierten Grundrechtskatalog.

Bern, 11. April 2001

Weitere Auskünfte:

Jacques Bondallaz, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 04