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Der Bundesrat beschliesst die Modalitäten der Unterstützung der Tätigkeit von alt Bundesrat Ogi als UNO-Sonderberater für Sport, Frieden und Entwicklung - Mündliche Information des Bundesratssprechers

Der Bundesrat hat bereits letzte Woche grundsätzlich entschieden, alt Bundesrat Adolf Ogi in dessen ehrenamtlicher Funktion als Sonderberater der UNO für Sport, Entwicklung und Frieden Unterstützung durch die Schweiz zukommen zu lassen. Diese Funktion reiht sich in das bereits bestehende internationale Engagement der Schweiz im Bereich Frieden und Entwicklung ein. Sie wird auch mit den in der Schweiz ansässigen wichtigen internationalen Sportverbänden und dem Internationalen Olympischen Komitee zusätzliche Synergien schaffen.

Heute hat der Bundesrat nun im Einvernehmen mit dem direkt Betroffenen die Modalitäten definiert. Alt Bundesrat Ogi wird vom Bundesamt für Sport eine konzeptionelle Unterstützung für sein Mandat erhalten. Das EDA und das VBS werden Herrn Ogi eine Diplomatin oder einen Diplomaten und eine Sekretariatseinheit zur Verfügung stellen, welche in bereits vom Bund gemieteten Büros in Genf untergebracht sein werden. Ausserdem ist ein Beitrag für Betriebskosten sowie Reiseaufwendungen von Herrn Ogi vorgesehen, welcher von den beiden Departementen EDA und VBS aufgebracht wird und für die Mandatsdauer Fr. 120'000.- nicht übersteigt. Alle Mittel werden über bereits bestehende Projektkredite gedeckt werden können und für die Dauer des UNO-Mandats, das heisst für 1 Jahr, bewilligt.

Diese Regelung erlaubt es Herrn Ogi, sein ehrenvolles Amt, für welches er von der UNO ausser einem symbolischen Dollar keinerlei Zuwendungen erhält, verzugslos aufzunehmen. Sie entspricht im übrigen Regelungen, welche andere Länder in ähnlichen Fällen getroffen haben.

Der Bundesratssprecher

Achille Casanova

Bern, 11. April 2001