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Totalrevision der Gebührenverordnung des Schweizerischen Landesmuseums

Pressemitteilung        10. April 2001

Totalrevision der Gebührenverordnung des Schweizerischen Landesmuseums

Der Bundesrat hat die bisherige Verordnung über die Gebühren des
Schweizerischen Landes-museums (SLM) einer Totalrevision unterzogen und die
revidierte Verordnung auf den 1. April 2001 in Kraft gesetzt. Mit der
revidierten Verordnung werden die Eintrittsgebühren sämtlicher Häuser,
welche zum Landesmuseum gehören, nach einheitlichen Prinzipien geregelt.
Ebenfalls wurden die übrigen Gebühren, wie jene für die Reproduktion von
Museumsobjekten und die Kosten für Dienstleistungen neu geregelt. Insgesamt
erfahren die Gebühren gegenüber 1986 nur eine minimale Erhöhung.

Das Schweizerische Landesmuseum (SLM) hat sich in den vergangenen Jahren
stark entwickelt. Es hat einerseits seine Sammeltätigkeit den neuen
Anforderungen angepasst und sie insbesondere auf Gegenstände des 20.
Jahrhunderts ausgedehnt. Andererseits sind im Zeitalter der sich
ausbreitenden Medien- und Kommunikationsgesellschaft seine Bilder und
Objekte mehr denn je einer steigenden Nachfrage ausgesetzt. Die
Zusammenarbeit mit Privaten nimmt über das Sponsoring hinaus zu und erfasst
auch die Lizenzierung von Rechten an Museumsobjekten für ihre kommerzielle
Nachbildung und Vervielfältigung zum Beispiel in einem Museumsshop.
Insgesamt hat sich das Angebot des SLM gegenüber den Achtzigerjahren stark
vergrössert, so wurden mit dem Forum der Schweizer Geschichte in Schwyz und
mit der Zweigstelle Château de Prangins zwei für die Museumslandschaft
Schweiz bedeutende neue Häuser eröffnet. Um diesen Entwicklungen gerecht zu
werden, musste die bisherige aus dem Jahre 1986 stammende Gebührenverordnung
den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Andres Furger, Direktor des Schweizerischen Landesmuseums, 01 / 218 65 02