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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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WEF: aus den Erfahrungen Lehren ziehen

Bundesrat hält Untersuchung durch unabhängige Persönlichkeit jedoch für unnötig

 

Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, dass alle betroffenen Behörden und Personen Lehren aus den Erfahrungen mit dem diesjährigen World Economic Forum (WEF) in Davos ziehen. Die Einsetzung einer unabhängigen Persönlichkeit, welche die Ereignisse rund um den WEF zu untersuchen hätte, ist hingegen angesichts der bereits laufenden Untersuchungen (vgl. unten) zurzeit nicht nötig. Dies hält der Bundesrat in seinen Antwortschreiben an den Schweizerischen Gewerkschaftsbund sowie an die Organisationen "attac-Genève" und "Association Suisse des Amis du Monde Diplomatique" fest.

Der Bundesrat betrachtet es nicht als seine Aufgabe, die Verhältnismässigkeit der von der Kantonspolizei Graubünden getroffenen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu beurteilen. Da verschiedene Personen oder Organisationen eine gerichtliche Beurteilung der polizeilichen Massnahmen anstreben, will der Bundesrat dieser Beurteilung nicht vorgreifen. Zudem fällt die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung des WEF im Wesentlichen in die kantonale Zuständigkeit und Verantwortung. Der Bund hat die Kantonspolizei Graubünden lediglich personell und materiell unterstützt. Der subsidiäre Einsatz von Einheiten des Festungswachtskorps und der Armee beschränkte sich auf Sicherungs- und Bewachungsaufgaben. Schliesslich weist der Bundesrat in seinen Schreiben darauf hin, dass er seinen Sicherheitsausschuss bereits vor zwei Monaten beauftragt hat, die den Bund betreffenden Fragen zu analysieren. Im Übrigen haben die Regierungen von Graubünden und Zürich bereits beschlossen, die Vorfälle im Zusammenhang mit dem WEF zu analysieren.

Bern, 9. April 2001

Weitere Auskünfte:

Ridha Fraoua, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 49