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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bestandesaufnahme über das System der inneren Sicherheit der Schweiz liegt vor

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) und Regierungsrat Jörg Schild, Vorsitzender der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) haben am Donnerstag über die Ergebnisse der] Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit informiert. Die aktuelle Sicherheitslage wird grundsätzlich positiv beurteilt. Schwachstellen wurden bei der Kooperation unter den kantonalen Polizeikorps und bei der Personenkontrolle an der Grenze erkannt.

Ein Vorteil der föderalistischen Polizeistrukturen liegt bei der Nähe der Polizei zur Bevölkerung. Verbesserungen werden laufend vorgenommen. Sie betreffen den insbesondere den Ausbau der Konkordate, umfassen aber auch die Stärkung der Straf- und Ermittlungsbehörden des Bundes durch die Errichtung eines Bundesstrafgerichtes und die Schaffung einer einheitlichen schweizerischen Strafprozessordnung Sie wird von den Kantonen befürwortet. Auch die Übernahme der Ermittlungs- und Strafverfolgungskompetenzen durch den Bund bei Fällen des organisierten Verbrechens (Effizienzvorlage) wird von den Kantonen unterstützt. Im Juni beginnt in Luzern ein von der KKJPD und dem EJPD gemeinsam angebotenes Nachdiplomstudium zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.

Die föderalistisch gestaltete Justiz- und Polizeistruktur in der Schweiz hat hingegen den Nachteil, dass im Bereich der inneren Sicherheit gesamtschweizerisch nicht einheitlich agiert wird. Der Bericht der Projektgruppe USIS (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit Schweiz) stellt fest, dass die kantonalen und städtischen Polizeikorps bei den sicherheitspolizeilichen Aufgaben, bei der internationalen Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung, aber auch bei der Bewältigung illegaler Migration an ihre Grenzen stossen. Das Nebeneinander unterschiedlich ausgestalteter kantonaler Strafprozessordnungen und der Strafverfahrensgesetze des Bundes erschweren zudem eine effiziente Strafverfolgung. Die kantonsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der vier Polizeikonkordate der Schweiz ist inhaltlich sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die uneinheitlichen Kooperationsformen führen zu ineffizienten Doppelspurigkeiten bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material, im Bereich der Informationsverarbeitung und Übermittlungstechnik sowie bei der Ausbildung. Dies alles führt zu hohem personellem und finanziellem Aufwand.

Wirkungsvollere Grenzkontrollen

Das Grenzwachtkorps (GWK) erfüllt heute nur noch zu 30 Prozent Zoll- und zu 70 Prozent sicherheitspolizeiliche Aufgaben. Für die letzteren fehlen die gesetzlichen Grundlagen weitgehend. Zudem besteht seit Jahren ein personeller Unterbestand. Das GWK hat in den letzten Jahren darauf reagiert: Die statischen Kontrollen wurden abgebaut und gleichzeitig die Effizienz der Kontrollen durch eine mobile Raumüberwachung optimiert. Trotz den guten Leistungen des GWK bestehen jedoch weiterhin erhebliche Lücken im Grenzwachtdispositiv.

Internationale Sicherheitszusammenarbeit

Durch den EU-Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts verlieren Plattformen wie Europarat, Interpol oder Haager Konferenz, an denen die Schweiz beteiligt ist, an Bedeutung. Für die Schweiz ist vor allem der Ausschluss vom Schengener Informationssystem und vom Erstasylabkommen von Dublin nachteilig. Die bilateralen Polizeizusammenarbeits- und Rückübernahmeabkommen, die die Schweiz in den letzten Jahren mit ihren Nachbarstaaten abgeschlossen hat, sind inhaltlich und vom Umfang her sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der Aufbau eines einheitlichen europäischen Sicherheitsraumes durch die EU erschwert den Abschluss bilateraler Verträge einzelner Mitgliedstaaten mit der Schweiz. Diese bilateralen Verträge können auch die Nichtteilnahme der Schweiz am Schengener System insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht wettmachen. Die Schweiz ist deshalb zur Zeit daran, Gespräche mit der EU über die Aufnahme von Verhandlungen zu einem Beitritt zum Schengener Regelwerk und zum Dubliner Erstasylabkommen zu führen.

Zukunftsfähige Lösungen

Bis November 2001 wird die Projektleitung USIS Vorschläge für die Stossrichtungen der Reform der Sicherheitsstrukturen (Grob-Sollvarianten) und nötigenfalls zeitlich vorzuziehende Massnahmen erarbeiten. Die Ausarbeitung des Detailkonzepts ist bis Herbst 2002, der Schlussbericht bis Frühjahr 2003 vorgesehen.

 

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

KONFERENZ DER KANTONALEN JUSTIZ- UND POLIZEIDIREKTOREN

 

Bern, 5. April 2001

Weitere Auskünfte:

Judith Fischer, Gesamtprojektleiterin USIS, Tel 031/325 02 06 oder 079/292 52 34