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Lotteriegesetz soll modernisiert werden

Bundesrat gibt grünes Licht für eine Revision

Das fast 80-jährige Lotteriegesetz soll den neuen Entwicklungen angepasst und massvoll liberalisiert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch in einer Aussprache Leitplanken für die Revisionsarbeiten festgelegt.

Das Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten verbietet Lotterien und Wetten grundsätzlich auch heute noch. Die Kantone können aber im Sinne einer Ausnahme gewisse Formen gemeinnütziger Lotterien und traditioneller Wetten bewilligen. Der Bundesrat will nun diese Regelung dem Wertewandel in der Bevölkerung (1999 wurden in der Schweiz 1,4 Mia. CHF bei Lotterien und Wetten eingesetzt) anpassen und massvoll liberalisieren – ähnlich wie er dies bei der Totalrevision des Spielbankengesetzes getan hat.

An die Stelle des bisherigen Verbotes soll analog zum neuen Spielbankengesetz eine Regelung treten, die den Zugang zum Lotterie- und Wettmarkt unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die neue Regelung soll aber auch den Schutz der Spieler/innen gewährleisten und ihnen transparente und attraktive Spiele erlauben. Im Rahmen der Revision soll unter anderem auch geprüft werden, inwieweit die technische Entwicklung berücksichtigt und ob der Kreis der zugelassenen Spielformen erweitert werden soll (z. B. Buchmacherwette, neue elektronische Spielformen). Mit der Gesetzesrevision soll für den ganzen Glücksspielbereich ein Gesamtkonzept geschaffen werden, das auch den Spielbankenbereich einbezieht.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird noch in diesem Frühjahr für die Revision des Lotteriegesetzes eine Expertenkommission einsetzen, die bis Mitte 2002 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten soll. Um die Gesetzesrevision in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorzubereiten, wird ein Ko-Präsidium, bestehend aus einer Vertretung der Kantone und des Bundes, die Exptertenkommission leiten.

Bern, 4. April 2001

Weitere Auskünfte:

Reto Brand, Bundesamt für Justiz, 031 322 87 01