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Die Revision des Kartellgesetzes auf Kurs Änderung des Kartellgesetzes Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.4.2001

Die Revision des Kartellgesetzes auf Kurs Änderung des Kartellgesetzes
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur
Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) Kenntnis genommen und die
Weichen für das weitere Vorgehen gestellt. Am Pfeiler der
Revisionsvorlage wird festgehalten: Um die Präventiv-wirkung des KG zu
erhöhen, sollen künftig gegen harte Kartelle und gegen den Missbrauch
von Marktmacht direkt Sanktionen verfügt werden können. Um zu
vermeiden, dass harte Kartelle im Wissen um die schärferen
Sanktionsmöglichkeiten verstärkt im Untergrund operieren, wird als
flankierende Massnahme geprüft, inwiefern mit einer „Bonusregelung“
Anreize für Kooperation von Kartellmitgliedern mit den
Wettbewerbsbehörden gesetzt werden können. Auf eine Neuzusammensetzung
der Wettbewerbskommission wird verzichtet.
Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom Ergebnis des
Vernehmlassungsverfahrens zu einer Änderung des Bundesgesetzes vom 6.
Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
(Kartellgesetz, KG; SR 251).
Die Vernehmlassungsvorlage hatte drei Hauptziele zum Gegenstand:
- Einführung direkter Sanktionen bei kartellrechtlichen Verstössen
- Änderung der Zusammensetzung der Weko (Ausschluss von
Interessenvertretern)
- Verzicht auf spezielle Schwellenwerte für die Meldepflicht von
Zusammenschlüssen zwischen Medienunternehmen.

Ergebnisse der Vernehmlassung
Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens ist kontrovers ausgefallen.
Die Kantone stimmen der Änderung des Kartellgesetzes im Grundsatz mit
überwiegender Mehrheit zu; die politischen Parteien und die
interessierten Organisationen hingegen äussern sich - wenn auch
keineswegs einhellig - skeptisch oder ablehnend.
Der Vorschlag einer Einführung direkter Sanktionen wird von weiten
Kreisen als Notwendigkeit anerkannt. Es werden aber verschiedentlich
Zweifel gemeldet, ob dieses Instrument mit dem Missbrauchsprinzip der
Verfassungsbestimmung vereinbar ist. Der „Bonusregelung“, durch die
Kartellmitglieder, welche an der Beseitigung des Kartells mitwirken,
von direkten Sanktionen ganz oder teilweise befreit werden könnten,
wird mit grosser Skepsis begegnet; sie wird mehrheitlich als
systemfremd beurteilt.
Die mögliche Effizienzsteigerung der Arbeit bei der
Wettbewerbskommission (Weko) durch eine Verkleinerung der Kommission
würde zwar von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Der
Vorschlag, die Weko nur noch aus unabhängigen Sachverständigen
zusammenzusetzen, stösst allerdings fast durchwegs auf Ablehnung.
Der Vorschlag, die speziellen Schwellenwerte für die Meldepflicht von
Zusammenschlüssen zwischen Medienunternehmen zu streichen, löste kein
grosses Echo aus. Zahlreiche Vernehmlasser verzichteten auf eine
Stellungnahme zu diesem Punkt. Wenn Stellung genommen wird, dann
häufiger zustimmend als ablehnend.

Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, den Entwurf der Änderung des
Kartellgesetzes gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse zu
überarbeiten. Dabei wird auf die Änderung der Zusammensetzung der WEKO
verzichtet. An der Einführung direkter Sanktionen und der
„Bonusregelung“ wird hingegen grundsätzlich festgehalten, doch sollen
dazu noch weitere Abklärungen vorgenommen und Varianten geprüft
werden. An der Abschaffung des speziellen Schwellenwertes für die
Meldung von Medienzusammenschlüssen wird ebenfalls festgehalten.

Auskünfte:
Dr. Eric Scheidegger, Generalsekretariat EVD, Tel. 031 322 20 14