Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neues fliegerärztliches Zentrum für Zivilpiloten

MEDIENMITTEILUNG

Neues fliegerärztliches Zentrum für Zivilpiloten

Der Bundesrat hat die Rechtsgrundlage für den Aufbau eines fliegerärztlichen
Zentrums geschaffen. Eine entsprechende Änderung der Luftfahrtverordnung,
welche die Zuständigkeit für die Durchführung fliegerärztlicher
Untersuchungen regelt, tritt rückwirkend auf den 1. April 2001 in Kraft.

Durch die europaweite Harmonisierung der Vorschriften zur Lizenzierung des
fliegendes Personals wurde die Schaffung eines fliegerärztlichen Zentrums
notwendig. Seine Aufgabe besteht in der Durchführung der fliegerärztlichen
Untersuchungen bei zivilen Anwärterinnen und Anwärtern für Berufs-, Linien-
und Militärpilotenlizenzen. Mit der Möglichkeit, diese Untersuchungen in
einem spezialisierten Zentrum durchzuführen, wird ein wichtiger Beitrag zur
Verbesserung des Sicherheitsstandards in diesem fliegerischen Bereich
geleistet.

Das fliegerärztliche Institut in Dübendorf (FAI) ist gegenwärtig für die
medizinischen Untersuchungen von Militärpilotinnen und -piloten zuständig.
Sein Aufgabenbereich wird nun durch die Untersuchungen für Pilotinnen und
Piloten der Zivilluftfahrt erweitert. Die Verordnung über dieses Institut
wird deshalb durch das Eidg. Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), welches für die organisatorischen und
personellen Belange zuständig ist, angepasst werden.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bleibt im Auftrag des Eidg.
Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
weiterhin für die Ausstellung der zivilen Pilotenlizenzen zuständig.

Bern, 4. April 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Jean-Rodolphe Willi, Leiter Kompetenzzentrum Aviatik, BAZL, 3003
Bern, Telefon 031 325 91 84