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Exportförderungsgesetz in Kraft gesetzt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.4.2001

Exportförderungsgesetz in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat das Exportförderungsgesetz per 1. März in Kraft
gesetzt. Die OSEC ist mit der Durchführung der staatlich finanzierten
Exportförderung beauftragt. Das neue Gesetz soll vor allem den KMU
nützen. Dazu hat die OSEC ihr Dienstleistungsangebot auf die Bereiche
Information, Beratung und Auslandmarketing konzentriert. Sie wird das
Aussennetz in den Exportmärkten generell verbessern und neu zusammen
mit den Botschaften in Schwerpunktmärkten „Swiss Business Hubs“
einrichten.

Das Parlament hat beschlossen, die Exportförderung zu erneuern, damit
sie auch in Zukunft den veränderten wirtschaftlichen Herausforderungen
gewachsen bleibt. Dafür wird der OSEC ein Leistungsauftrag erteilt.
Dieser Leistungsauftrag wird jährlich mit 15,2 Millionen Franken
Bundesgeldern abgegolten. Die Exportförderung soll vor allem KMU, die
zwar exportfähig, aber im Export unerfahren sind, zugute kommen. Sie
soll aber auch erfahrenen Exporteuren den Vorstoss in neue Märkte
erleichtern.

Wesentlich verstärkt wird die Bereitstellung und Vermittlung
exportrelevanter Information, welche aktuell und bewertet ist. Weil
die Zukunft der Informationsvermittlung in den elektronischen Medien
liegt, soll die gedruckte Information zunehmend durch das Internet
ersetzt werden. Auch die Beratung wird wesentlich verstärkt, weil
gerade sie für die KMU wichtig ist.

In etwa zwanzig Schwerpunktmärkten werden in den kommenden drei Jahren
unter dem Namen „Swiss Business Hub“ Anlaufstellen eingerichtet.
Schweizer Exporteure, die an Geschäftskontakten interessiert sind,
erhalten hier wirkungsorientierte Dienstleistungen. Die Schweizer
Wirtschaftsbeziehungen sind und bleiben jedoch universell. Daher wird
das bestehende Angebot bei allen Botschaften, Generalkonsulaten und
Konsulaten generell verbessert.

Auskünfte:
Botschafterin Barbara Rigassi, seco, Standortförderung, Tel. 031 322
29 59 
Thomas Hafen, seco, Leiter Exportförderung, Tel. 031 324 08 31